Wie eine azur-Erhebung bei über 100 Kanzleien in Deutschland zeigt, haben im Marktdurchschnitt rund 25 Prozent der Associates im ersten Berufsjahr ihren Arbeitgeber schon als Referendare oder wissenschaftliche Mitarbeiter kennengelernt. In mehreren Großkanzleien, darunter Freshfields Bruckhaus Deringer, Hengeler Mueller und Clifford Chance, sind sogar bis über 60 Prozent der Berufsanfänger ehemalige Referendare oder WiMis.
Die allermeisten Wirtschaftskanzleien, aber auch eine Reihe von Rechtsabteilungen arbeiten regelmäßig mit wissenschaftlichen Mitarbeitern. Dabei verfahren die Arbeitgeber grundsätzlich nach zwei unterschiedlichen Modellen: Einige setzen auf freie Mitarbeiter, die meist stundenweise bezahlt werden. Andere beschäftigen wissenschaftliche Mitarbeiter grundsätzlich nur als Festangestellte mit Urlaubsanspruch, Sozialleistungen und anderen Leistungen. Diese Angestellten werden häufig nach Wochenarbeitstagen vergütet. Ein festes Schema bei der Bezahlung gibt es allerdings nicht.
Große Bandbreite bei WiMi-Gehältern
Um die unterschiedlichen Angaben miteinander vergleichen zu können, hat azur diese Angaben in Stundenlöhne umgerechnet, basierend auf der Annahme eines Acht-Stunden-Arbeitstages. Wie bei der Referendarvergütung zeigen sich auch bei der WiMi-Bezahlung deutliche Unterschiede: Die Bandbreite reicht von unter zehn bis über 35 Euro pro Stunde. Die meisten Arbeitgeber bewegen sich zwischen 15 und 25 Euro.
Den größten Unterschied macht dabei der Ausbildungsstand – wer noch studiert, erhält durchweg deutlich weniger als Mitarbeiter mit erstem oder gar zweitem Examen in der Tasche. Davon unabhängig bieten viele Arbeitgeber noch einen anderen Anreiz: Wissenschaftliche Mitarbeiter können oft auch an den internen Fortbildungen für Associates teilnehmen.
Was wissenschaftliche Mitarbeiter, Referendare und Associates in mehr als 300 Wirtschaftskanzleien, Rechtsabteilungen, Beratungsgesellschaften und Behörden in Deutschland verdienen können, lesen Sie unter www.azur-online.de/geld.