25 Jahre JUVE Rechtsmarkt

Als 80.000 Euro für First-Years noch ein Aufreger waren 

Wir blicken zum Jubiläum zurück auf besonders denkwürdige Ereignisse und Titelbilder aus einem Vierteljahrhundert. Heute: Gehälterdebatte, Version 2001.

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‚Krieg in Sicht‘ – den Titel der März-Ausgabe 2001 würde angesichts der aktuellen politischen Verhältnisse heute niemand mehr so wählen, wenn es darum geht, dass sich Kanzleien bei den Einstiegsgehältern für den begehrten Nachwuchs gegenseitig überbieten. Doch damals werden bellizistische Sprachbilder besonders gerne herangezogen, um die Dynamik im Wettbewerb um juristische Talente zu beschreiben.

Noch bevor JUVE über die Einstiegsgehälter berichtet, sorgt eine Erhebung des ,Manager Magazins‘ für Aufregung im Markt: Demnach zahlt Shearman & Sterling Associates 160.000 DM – umgerechnet also knapp 80.000 Euro – das bisherige Höchstgehalt liegt zu diesem Zeitpunkt noch bei 140.000 DM. Das lässt Linklaters Oppenhoff & Rädler nicht auf sich sitzen und erhöht das Einstiegsgehalt kurz darauf auf den gleichen Betrag. Später stellt sich heraus, dass die kolportierte Summe schlichtweg nicht stimmte und das Höchstgehalt bei Shearman 145.000 DM beträgt. Heute zahlt die Kanzlei Berufseinsteigern immer noch 145.000 – nur eben Euro. Spitzenreiterin ist mittlerweile Milbank mit 180.000 Euro. Auch dabei wird es nicht bleiben, soviel hat die Erfahrung der vergangenen 25 Jahre gezeigt. Die nächste Gehaltsrunde wartet schon – in immer kürzeren Abständen und mit zunehmend drastischen Steigerungen. Um hier Transparenz für den Nachwuchs zu schaffen, veröffentlicht der JUVE Verlag in der azur100 jährlich die 100 attraktivsten Arbeitgeber für Wirtschaftsjuristinnen und -juristen.

Wenn man von der Wortwahl absieht, hat sich seit 2001 im Grunde also nicht viel geändert: US-Kanzleien preschen bei der Associate- Vergütung vor, der Magic Circle zieht nach und alle anderen geraten in Zugzwang. Das Ringen um den juristischen Nachwuchs bleibt eisern und die Gehaltsspirale dreht sich immer weiter.

Und was war in den restlichen 24 Jahren los? Den gesamten Jubiläumsbeitrag lesen Sie hier.

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