Arbeitsrecht

Bird & Bird holt Arbeitsrechtspartnerin von King & Wood

Autor/en
  • Catrin Behlau

Der Ausverkauf bei King & Wood Mallesons geht unvermindert weiter: Mitte Januar wechselt die Arbeitsrechtspartnerin Dr. Barbara Geck (47) mit einer Associate in das Frankfurter Büro von Bird & Bird.

Teilen Sie unseren Beitrag
Barbara Geck
Barbara Geck

Geck war 2012 von der Frankfurter Arbeitsrechtskanzlei Justem zu SJ Berwin (später King & Wood Mallesons) gewechselt, davor hatte sie unter anderem bei Beiten Burkhardt und Hengeler Mueller gearbeitet. Sie ist insbesondere in der transaktionsbegleitenden Beratung erfahren, aber auch in Re- und Umstrukturierungen und im Mitbestimmungsrecht. Traditionell berät sie häufig Unternehmen aus der Private-Equity-Branche, aber auch aus den Bereichen IT und Technologie sowie der Bank- und Finanzdienstleistungsbranche. Zuletzt gehörte sie beispielsweise zu dem Team, dass EQT bei der Übernahme der Mehrheit an Utimaco beriet.

Was mit der letzten verbleibenden Associate im deutschen Arbeitsrechtsteam von King & Wood geschehen wird, war bei Redaktionsschluss noch nicht bekannt. Aufgrund der wirtschaftlichen Schieflage der Kanzlei hatten in der jüngeren Vergangenheit zahlreiche Anwälte von King & Wood eine neue berufliche Heimat gesucht. Unabhängig davon war im Arbeitsrecht bereits 2015 Dr. André Zimmermann zu Orrick Herrington & Sutcliffe nach Düsseldorf gewechselt.

Bird & Bird hingegen stockt mit den Zugängen ihr Arbeitsrechtsteam wieder auf: 2014 hatte sich ein Münchner Team unter dem Namen Emplawyers selbstständig gemacht, im gleichen Jahr war der Frankfurter Counsel Oliver Zöll zu AGS Acker Görling Schmalz (heute AGS Acker Schmalz) gewechselt. Der Düsseldorfer Counsel Peter Huetzen wechselte zu Vangard. Mit den Neuzugängen sind künftig drei Partner, zwei Counsel, ein of Counsel und fünf Associates bundesweit im Arbeitsrechtsteam von Bird & Bird tätig.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema