Arbeitsrechtsboutiquen

Laborius und Staudacher schließen Kooperation

Autor/en
  • Catrin Behlau

Zum Juni sind die beiden Arbeitsrechtsboutiquen Staudacher aus München und Laborius aus Hannover eine enge Kooperation eingegangen.

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Peter Staudacher
Peter Staudacher

Beide Kanzleien bleiben unabhängig, möchten sich jedoch zukünftig bei Terminen vertreten und Synergiemöglichkeiten ausschöpfen. Die Kanzlei Staudacher war 2012 aus dem Zerfall der Münchner Traditionsboutique Schmitt-Rolfes Faltermeier Staudacher entstanden. Staudacher selbst gilt neben seiner kollektivrechtlichen Beratung auch in der Führungskräfteberatung als anerkannter Anwalt. Die Kanzlei Staudacher zählt derzeit acht Berufsträger.

Peter Schrader
Peter Schrader

Auch die Hannoveraner Boutique Laborius tritt unter neuer Flagge auf: Zum Februar 2014 war der Namenspartner der damaligen Kanzlei Schrader Straube, Dr. Gunnar Straube, zu Luther in Hannover gewechselt. Die verbliebenen Anwälte benannten die Kanzlei in den Kunstnamen Laborius um und erweiterten die Partnerschaft in dem Zusammenhang um zwei Anwälte. Laborius zählt derzeit fünf Berufsträger und einen of Counsel.

Kooperationen dieser Art sind unter Arbeitnehmer- und Betriebsratskanzleien bereits länger üblich, so existiert beispielsweise schon seit einigen Jahren das Netzwerk ArbeitnehmerAnwälte oder auch das Anwaltsnetzwerk Arbeitsrecht. Dass sich zwei Boutiquen auf Arbeitgeberseite zu einer solch engen Kooperation zusammenfinden, ist im Markt ein vergleichsweise neues Phänomen. Doch gab es in der jüngeren Vergangenheit durchaus eine Aufweichung der bislang üblichen Ein-Standort-Politik vieler Arbeitsrechtskanzleien. Neben Kliemt & Vollstädt haben in der Folge auch Kanzleien wie Altenburg oder Vangard weitere Standorte gegründet.

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