Bank- und Finanzrecht

Deloitte Legal holt ehemaligen Rechtsleiter von Thyssenkrupp

Autor/en
  • Ludger Steckelbach

Im vergangenen Herbst hat Arne Wittig Thyssenkrupp verlassen. Seitdem war unklar, wohin es den ehemaligen Rechtschef der Essener Industrieikone zieht. Nach JUVE-Informationen wird der 59-Jährige ab August Equity-Partner bei Deloitte Legal in Frankfurt.

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Arne Wittig
Arne Wittig

Wittig wird bei Deloitte Legal der Praxisgruppe Banking & Finance angehören. Bei der Beratung von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten ist die enge Zusammenarbeit mit den Praxisgruppen Corporate und Litigation angestrebt. Mit seiner Inhouse-Erfahrung soll sich der Bank- und Finanzrechtler zudem auch in den Bereich Legal Management Consulting einbringen, mit dem Deloitte Beratungsleistungen für Rechtsabteilungen anbietet.

Vor seiner Zeit bei Thyssenkrupp gehörte Wittig von 1991 bis 2012 zur Rechtsabteilung der Deutschen Bank, zuletzt als General Counsel Germany/Central Europe. Dort kam ihm unter anderem die Aufgabe zu, die Bank durch die Finanzkrise zu steuern. Als Anshu Jain und Jürgen Fitschen als Vorstandschefs anfingen die Führung der Bank umzubauen, wechselte Wittig zu Thyssenkrupp.

Bei Thyssenkrupp bestand eine von Wittigs wichtigsten Aufgaben darin, den Konzern aufzuspalten. Nach getaner Arbeit hatte er im Herbst 2020 dann „auf eigenen Wunsch und im gegenseitigen Einvernehmen“, so Thyssenkrupp, das Unternehmen verlassen. Im Januar bestätigte Thyssenkrupp dann Dr. Sebastian Lochen als neuen Group General Counsel, der die Position bereits im Herbst 2020 von Wittig übernommen hatte. Lochen verantwortet nun sowohl den Legal- als auch den Compliance-Bereich.

Bei Deloitte Legal trifft Wittig auf Dr. Mathias Hanten, der unter anderem die zuletzt immer wieder durch Zugänge gewachsene Praxisgruppe Banking & Finance leitet. Anfang Juni übernahm Hanten bei Deloitte die Rolle eines Global Leaders FSI Legal und Banking & Finance. Wittig und Hanten kennen sich bereits seit vielen Jahren. Deloitte erhofft sich von Wittig einen besseren Zugang zu den Vorständen und Aufsichtsräten der Konzerne. Den Juristen wiederum reizen an der Big-Four-Gesellschaft die internationale Aufstellung und der bereichsübergreifende Beratungsansatz. (Ludger Steckelbach)

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