Berlin

Kammerbeschlüsse landen vor dem Anwaltsgericht

Die jüngste Sitzung der Berliner Anwaltskammer hat ein Nachspiel: JUVE-Informationen zufolge wurde die Vorstandswahl angefochten. Auch der Beschluss, mit dem sich die Kammer verpflichtet, die berufsrechtliche Anerkennung der Syndizi zu unterstützen, geht vor das Anwaltsgericht.

Teilen Sie unseren Beitrag

Die Rechtsmittel sollen von unterschiedlichen Personen eingelegt worden sein. Um wen es sich handelt, ist derzeit nicht bekannt, es sollen jedoch keine unterlegenen Vorstandskandidaten handeln. Kammerpräsident Dr. Marcus Mollnau erklärte, er halte beide Klagen für unbegründet.

Der Beschluss zur Unterstützung des Eckpunktepapiers des Justizministeriums soll mit dem Argument angegriffen worden sein, dass die bei der Versammlung zahlreich anwesenden Syndizi als Betroffene nicht mit abstimmen hätten dürfen.

Die Vorstandswahl wird JUVE-Recherchen zufolge aus zwei Gründen angegriffen: Zum einen sehen die Kläger eine unzulässige Wahlbeeinflussung, insbesondere durch den Bundesverband der Unternehmensjuristen. Zum anderen bezweifeln die Kläger, dass die Wahl korrekt abgelaufen ist. Einige Versammlungsteilnehmer hätten zwei Abstimmungsgeräte in der Hand gehabt. Daraus soll sich ergeben, dass einige Stimmen – entgegen den Vorschriften der Bundesrechtsanwaltsordnung – nicht persönlich abgegeben wurden.

Die Anfechtung von Vorstandswahlen ist selten, nicht zuletzt, weil sie reine Präsenzwahlen und die Versammlungen zumeist nicht sonderlich gut besucht sind. Aus diesem Grund steht das Wahlverfahren schon seit Längerem in der Kritik. In der Vergangenheit musste sich etwa der Anwaltsgerichtshof Nordrhein-Westfalen mit der Frage von Einflussnahme auf die Vorstandswahlen befassen (2 AGH 26/12). Die damalige Klage wurde abgewiesen. Auch die Hamburger Kammer hat Erfahrung mit derartigen Klagen. Dort ging es vor einigen Jahren allerdings um das Wahlverfahren.

 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema