Bochum

Aulinger holt Umweltrechtlerin von Luther

Die Ruhrgebietskanzlei Aulinger baut ihre öffentlich-rechtliche Praxis aus. Zum Jahresbeginn wechselt die Umwelt- und Planungsrechtlerin Claudia Schoppen in das Bochumer Büro der mittelständischen Kanzlei. Die 55-Jährige war bisher Salary-Partnerin bei Luther in Essen.

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Claudia Schoppen
Claudia Schoppen

Auch bei Aulinger steigt Schoppen als Salary-Partnerin ein. Im Schwerpunkt berät sie zu Genehmigungsverfahren für Industrieanlagen und Kraftwerke. Zu ihren Mandanten zählen Industrieunternehmen aus Logistik, Energie und Einzelhandel. Seit mehreren Jahren berät sie etwa Steag umfassend zum Kraftwerksbetrieb. Dazu gehören etwa Immissionsschutz und Emissionshandel.

Aulinger schließt mit dem Zugang der gut vernetzten Öffentlichrechtlerin eine Lücke in ihrem Beratungsangebot. Denn Schoppen komplettiert fachlich den sektorspezifischen Beratungsansatz Aulingers, der sich rund um die Immobilie dreht. Neben Immobilienwirtschafts- und privatem Baurecht gehört auch das Öffentliche Recht zum Lebenszyklus einer Immobilie. Künftig sind elf Berufsträger in der Sektorgruppe Immobilien tätig. Das öffentlich-rechtliche Kernteam zählt vier Berufsträger – zwei Partner und zwei Associates. Partner Dr. Christian Stenneken berät im Planungsrecht vor allem zu Gaspipelines und Telekommunikationsanlagen. Darüber hinaus deckt er die Schnittstelle zum Energierecht ab.

Für Aulinger ist es der zweite prominente Neuzugang innerhalb weniger Monate: Mitte Oktober verstärkte sich die Kanzlei mit Dr. Thomas Görgemanns, dem ehemaligen General Counsel des Immobilienkonzerns Vonovia.

Die öffentlich-rechtliche Praxis von Luther umfasst nach Schoppens Weggang weiterhin sieben Partner, einen Counsel und elf Associates. In Essen verbleibt Partner Dr. Gerd-Ulrich Kapteina, der zuletzt im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des Love-Parade-Unglücks 2010 auf sich aufmerksam machte. Kapteina unterstützt die Düsseldorfer Strafrechtler von Albert + Piel bei der Vertretung eines Beschuldigten. Der Luther-Partner soll für die bau- und planungsrechtliche Kompetenz sorgen, die bei der Beurteilung möglicher Planungsfehler von Bedeutung sein könnte.

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