Nach einigen Jahren als Zivilrichter war Klein von 1981 bis 1986 als Rechtsanwalt im Schwerpunkt Erbrecht bei der Friedrich Graf von Westphalen-Vorgängerkanzlei Bappert Witz & Selbherr in Freiburg aktiv. Danach wechselt er zunächst als Mitarbeiter in die Abteilung ‚Strukturierung privater Großvermögen‘ bei der BHF Bank und übernahm später deren Leitung. Zudem trat Klein bis zuletzt als Geschäftsführer des Vermögensverwalters Frankfurt Family Office auf.
Über die langjährige Beratungstätigkeit für die BHF-Bank bestand seitens Namenspartner Andreas Kühne ein guter Kontakt. „Es ist eine glückliche Fügung, dass Klein in unsere Kanzlei als of Counsel einsteigt“, so Kühne. „Zum einen ergänzt er unsere Expertise im Bereich des Erbrechts sowie des Stiftungs- und Steuerrechts. Darüber hinaus war er viele Jahre im operativen Geschäfts eines Family Office tätig.“
Nach seinem altersbedingten Ausscheiden sieht sich Klein in einer überschaubaren, spezialisierten Einheit gut aufgehoben: „Balzer Kühne Lang konnten sich im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts sowie der Nachfolgeberatung in hohem Maße etablieren und befassen sich mit Themen, denen auch ich fast mein vollständiges Berufsleben gewidmet habe”, sagte Klein.
Die Bonner Kanzlei ging 2007 aus der Trennung von Velten Franz Jacoby hervor und hat ihre Schwerpunkte in der Beratung von Finanzdienstleistern sowie Stiftungen und Vermögensnachfolge (mehr…). Erst Anfang dieses Jahres konnte Balzer Kühne Lang den Zugang des Stiftungs- und Steuerpartners Dr. Daniel Fischer von Kunz vermelden (mehr…). Nunmehr sind bei Balzer Kühne Lang vier Partner, zwei of Counsel sowie zwei Associates tätig.