Strafrecht

Neuer Partner für BRP kommt von Dörr

Autor/en
  • JUVE

BRP Renaud & Partner verstärkt sich zum Juli mit dem Wirtschafts- und Strafrechtler Dr. Alexander Schork. Der 38-Jährige kommt als Partner von der Frankfurter Strafrechtsboutique Dr. Dörr & Partner.

Teilen Sie unseren Beitrag

BRP Renaud & Partner verstärkt sich zum Juli mit dem Wirtschafts- und Strafrechtler Dr. Alexander Schork. Der 38-Jährige kommt als Partner von der Frankfurter Strafrechtsboutique Dr. Dörr & Partner.

Schork_Alexander
Schork_Alexander

Schork soll den Bereich Wirtschafts- und Strafrecht komplett neu aufbauen. Im Frankfurter Büro der Kanzlei arbeitet er zunächst ohne Unterstützung von Associates, deren Einstellung jedoch geplant ist. Bislang engagierte er sich vor allem im Banken- und Insolvenzstrafrecht. Aber auch die Compliance-Praxis von BRP soll von dem Neuzugang profitieren: Hier ist eine enge Zusammenarbeit mit den Stuttgarter Partnern geplant, so dass Haftungsfälle künftig umfassend beraten werden können.

Genau hier sieht Schork eine neue Herausforderung: „Bei BRP habe ich die Möglichkeit, etwas eigenes aufzubauen und gleich an zwei Standorten zu agieren“, sagte er. Bei dem wichtigen Deutsche Bank-Mandat rund um den Energiezertifikate-Handel wird Schork weiterhin mit Dörr zusammenarbeiten.

Für BRP ist Schork ein Gewinn. Denn Strafrechtler sind auf dem Stuttgarter Markt rar und Schork stammt aus einer der führenden Wirtschaftsstrafrechtskanzleien. Er ist allerdings nicht der erste Nachwuchsanwalt, der auf dem Weg nach oben Dr. Dörr & Partner verlässt. In den vergangenen Jahren verlor die kleine Kanzlei immer wieder Associates. Dementsprechend herb ist der Verlust von Salary-Partners Schork, zumal zeitgleich mit ihm ein weiterer Associate die Kanzlei in Richtung Feigen Graf verlässt. (Astrid Jatzkowski, Christin Nünemann)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.