Denn DAC 6 gilt unter Anwälten als Compliance-Ungetüm. Käme die Pflicht wie geplant, dann wären sie als sogenannte Intermediäre gezwungen, spezielle Steuergestaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden.
Insbesondere die Meldepflicht arbeitsteilig beratener Mandate fürchten die Kanzleien. Ursächlich dafür ist die extrem weit gefasste Meldepflicht: Sie greift in ihrer jetzigen Form für alle Berater, die etwa im Rahmen einer gesellschaftsrechtlichen Umstrukturierung oder einer Transaktion nur ein einzelnes Arbeitspaket abliefern. Das kommt bei solchen Mandaten oft vor.
Kanzleien wären in solchen Konstellationen gezwungen, die betreffende Transaktion steuerrechtlich vollumfänglich zu prüfen, sagt Dr. Stefan Menner, Steuerpartner bei Clifford Chance in Frankfurt. Großkanzleien könne es nur gelingen, die Meldepflicht einzuhalten, weil sie über eigene Steuerrechtsspezialisten verfügen. Für Kanzleien oder Boutiquen könnte die Meldepflicht bedeuten, dass sie externe Berater beauftragen oder Inhouse-Spezialisten einstellen müssen.
Anwendungsbereich eingegrenzt
Ein angekündigtes BMF-Schreiben, von dem bislang nur ein Entwurf kursiert, der JUVE vorliegt, macht der Branche nun allerdings Hoffnung. Das BMF versucht mit dem Schreiben, den Anwendungsbereich von DAC 6 einzugrenzen. Meldepflichtig sind erstens Auslegungen des Entwurfs zufolge nur noch die Beratungsgesellschaften, die die steuerliche Struktur zum Beispiel eines M&A-Mandats entwickelt haben. Dies dürfte häufig vor allem Steuerberatungsgesellschaften betreffen.
Dennoch bereiten sich die Anwaltskanzleien weiter auf die Meldepflicht vor. Nicht nur, weil auf den Entwurf noch das endgültige BMF-Schreiben folgen muss. Denn dass Kanzleien in gewissen Beratungskonstellationen meldepflichtig sind, ist ausgemacht. Nach Meinung von Clifford-Partner Menner ist insbesondere noch offen, ob auch das bloße Aufsetzen etwa einer Steuerklausel für eine M&A-Transaktion die Meldepflicht auslöst. „Das ist nach unserer Auffassung nicht der Fall“, sagt Menner.
Das BMF-Schreiben war zur Monatsmitte erwartet worden. Dieser Termin ist nach JUVE-Informationen einen Tag vor dem Termin ausgesetzt worden. Über die Gründe der vorläufigen Nichtveröffentlichung des Papiers kann nur spekuliert werden. Dem Vernehmen nach soll das Schreiben allerdings in seiner letzten Fassung bestehen bleiben und zeitnah veröffentlicht werden.
Zusammenhang mit Scholz-Alleingang?
Die Verzögerung dürfte mit der Entscheidung von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zusammenhängen, den Start der eigentlich seit 1. Juli bestehenden Mitteilungspflicht nicht aufzuschieben. Für die Aufschuboption soll sich Scholz vor Wochen angesichts der Umsetzungsschwierigkeiten durch die Corona-Pandemie noch höchstpersönlich bei der EU-Kommission eingesetzt haben. Zahlreiche Mitgliedsstaaten haben den Starttermin der Mitteilungspflicht verschoben, darunter Frankreich, Italien, Belgien, die Niederlande und Luxemburg. Die scheinbar im Alleingang getroffene Entscheidung des Finanzministers, doch nicht zu verschieben, löste einen Sturm der Entrüstung aus.
Die Entrüstung zieht auch auf der innenpolitischen Ebene weiter Kreise. Nach JUVE-Informationen trafen sich am Dienstag die Vertreter des BMF mit den Chefs der Länderfinanzministerien. Insbesondere Bayern und Hessen sollen sich vehement für die Fristverlängerung eingesetzt haben. Am gestrigen Abend sei es dann zu einem weiteren Treffen gekommen, bei dem keine Einigung erreicht werden konnte.
Auch auf europäischer Ebene ist Scholz in der Defensive. Sein Rückzieher sorgt nämlich für Unsicherheit mit Blick auf die Anwendung der Meldepflicht in Mitgliedstaaten, die den Starttermin bereits verschoben haben. Vor allem europaweit tätige Kanzleien waren und sind sich nicht im Klaren darüber, in welchen Mitgliedstaat sie melden müssen. Der anstehende Brexit verunsichert zusätzlich. (Martin Ströder)