Abschlussbericht der Bahn

DB-Vorstände wappnen sich nach Zugunfall und Gleiss-Untersuchung mit Anwälten

Der tödliche Zugunfall in Garmisch-Partenkirchen im Jahr 2022 hätte verhindert werden können. Zu diesem Ergebnis kommt die interne Untersuchung von Gleiss Lutz. Sowohl individuelles Fehlverhalten als auch systemische Mängel führten zu dem Unglück, bei dem fünf Menschen starben. Gegen ehemalige Vorstandsmitglieder will die Deutsche Bahn Ersatzansprüche geltend machen.

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Bei der Entgleisung eines Regionalexpresses zwischen den Bahnhöfen Garmisch-Partenkirchen und Farchant auf der Höhe von Burgrain starben vor drei Jahren 5 Menschen, 72 weitere wurden verletzt. Die Untersuchung von Gleiss Lutz basiert nach Angaben der Deutschen Bahn auf Interviews mit mehr als 60 Personen und der systematischen Auswertung von rund 10 Millionen Datenpunkten.

Gleiss-Partner Marcus Reischl ist einer von zwei Monitoren bei der Bahn

Als technische Unfallursache identifizierten die Gutachter schadhafte Betonschwellen, die aufgrund chemischer Reaktionen im Inneren des Stahlbetonkerns keine ausreichende Tragfähigkeit mehr aufwiesen.

Doppeltes Versagen

Die Untersuchung von Gleiss Lutz deckte nach Unternehmensangaben ein doppeltes Versagen auf: Zum einen habe das vor Ort tätige betriebliche Personal regel- und pflichtwidrig gehandelt. Zum anderen habe die damalige DB Netz unzureichend auf umfangreiche Erkenntnisse zu geschädigten Betonschwellen reagiert, die auf mehreren Ebenen in der Organisation vorlagen.

Alexander Schork

Diese Untätigkeit habe den Unfall erst ermöglicht, so das Untersuchungsergebnis. Die Verantwortung reicht laut dem Abschlussbericht bis in die Vorstandsebene. Die Untersuchung bezieht damals ressortverantwortliche Vorstandsmitglieder in die Verantwortung mit ein.

Rechtliche Konsequenzen

Jörg Habetha

Die DB InfraGO kündigte Maßnahmen gegen alle pflichtwidrig handelnden Personen an. Zusätzlich sollen Vorkehrungen zur Verhinderung künftigen Fehlverhaltens auf allen Ebenen eingeführt werden. Gegen ehemalige Vorstandsmitglieder will das Unternehmen Ersatzansprüche geltend machen.

Diese haben sich nun anwaltlichen Beistand zur Seite geholt: Ein Vorstandsmitglied lässt sich von Dr. Alexander Schork und Dr. Sebastian Müller (beide SKB Legal) vertreten, ein anderer von Dr. Jörg Habetha (Trüg Habetha) sowie Dr. Tim Wißmann und Luisa Woltersdorf von Küttner.

Ulrike Thole-Groll

Seit Anfang des Jahres agiert Gleiss Lutz für drei Jahre als freiwilliger Monitor bei der Bahn – eine Premiere in Deutschland. Die beiden Frankfurter Compliance-Partner Dr. Eike Bicker und Dr. Marcus Reischl zeichnen als Monitore verantwortlich.

Neben Gleiss Lutz arbeitet die Bahn den Unfall auch mit weiteren Beratern auf: Strafrechtlich ist Ulrike Thole-Groll aus der Münchner Boutique Pfordte Bosbach tätig, der Aufsichtsrat setzt auf ein Team um den Prozessspezialisten Dr. Florian Wettner von Metis. Als forensische Experten war ein Team um Renato Fazzone von FTI Consulting tätig. Inhouse leitete Holger Kosche die Untersuchung für die Deutsche Bahn.

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