Erbschaftsteuer

Vor dem Umbruch

Autor/en
  • JUVE

Am 8. Juli ist vor dem Bundesverfassungsgericht die erste mündliche Verhandlung zur Erbschaftsteuer anberaumt. Bereits 2012 hatte der Bundesfinanzhof die Steuer als verfassungswidrig eingestuft und sie vorgelegt. Viele Nachfolgeexperten erwarten, dass Karlsruhe das Gesetz kippt, weil die verschiedenen Vermögensarten zu unterschiedlich behandelt werden. Vor allem für Betriebsvermögen gibt es weitreichende Vergünstigungen. Zuletzt wurden diese intensiv genutzt, insbesondere durch Firmenübertragungen zu Lebzeiten im Wege von Schenkungen.

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Im Rahmen des Verfahrens hat das Bundesfinanzministerium dazu umfassende Daten vorgelegt. So stieg der Wert des übertragenen Betriebsvermögens 2012 auf einen Gesamtbetrag von knapp 36 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Im Jahr 2010 waren es noch 3,1 Milliarden Euro. Überdeutlich zeigen die Zahlen, welche Beträge dabei steuerfrei auf die nächste Generation durchgeschleust wurden. Im Jahr 2012 entfielen allein 24 Milliarden Euro auf den Verschonungsabschlag für das Betriebsvermögen. Zusätzliche 7,6 Milliarden bleiben steuerfrei, weil sie unter den Abzugsbetrag von 150.000 Euro fielen, die kleine und mittlere Unternehmen geltend machen können.

Der BFH hatte insbesondere Gestaltungsmöglichkeiten bemängelt, die das Gesetz lässt. Unter anderem ist es nach derzeitiger Rechtslage möglich, mittels einer Cash-GmbH Privat- zu Betriebsvermögen umzuwidmen. Teilweise waren solche Gestaltungen bereits eingeschränkt wurden. Es gilt als sicher, dass Betriebsvermögen künftig schärfer besteuert werden.

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