Neben Kunz wechselt noch Associate Simone Gregori zu Herbert Smith, beide sind sowohl im individuellen als auch kollektiven Arbeitsrecht erfahren. Kunz ist zudem auf die arbeitsrechtliche Begleitung von Transaktionen, Restrukturierungen und Outsourcing-Projekte spezialisiert. „Wir freuen uns sehr, dass wir unsere Praxis in Deutschland um das Arbeitsrecht erweitern. Moritz Kunz ist ein erstklassiger Praktiker, dessen Expertise den gesamten Bereich des Arbeitsrechts abdeckt und unser bestehendes Beratungsangebot um einen wesentlichen Aspekt erweitert“, sagte Ralf Thaeter, Managing Partner für Herbert Smith Freehills Deutschland.
Die Kanzlei ist seit dem Frühjahr 2013 in Deutschland präsent. Mit Kunz meldet Herbert Smith innerhalb weniger Tage den zweiten Quereinsteiger. Im Herbst kommt Dr. Michael Dietrich von Taylor Wessing hinzu, der dort die Kartellrechts-Praxis leitet. Zuvor kamen in diesem Frühjahr bereits jüngere Partner im Finanzrecht und Litigation hinzu.
Kunz war seit 2012 für Norton Rose tätig. Die Kanzlei hatte ihn auch als of Counsel von Allen & Overy geholt, um die Arbeitsrechtspraxis in Frankfurt aufzubauen. Ausgeprägt war die Praxis bereits in München, wo auch die Praxisgruppenleiterin Dr. Cornelia Marquardt sitzt. Zudem ist in Hamburg der Arbeitsrechtspartner Dr. Frank Weberndörfer mit einem Team von drei Associates tätig.
Zuletzt bestand die Arbeitsrechtspraxis in Frankfurt aus Kunz und zwei Associates, darunter Gregori. Norton Rose hält an der arbeitsrechtlichen Kompetenz vor Ort fest und will die Position kurzfristig mit einem erfahrenen Arbeitsrechtler nachbesetzen. Zunächst wird die Münchner Arbeitsrechtspartnerin Katrin Scheicht vorübergehend vom Frankfurter Standort aus beraten.