Nach Angaben der BaFin ist es das erste Mal, dass die deutsche Finanzaufsicht eine solche aufsichtliche Maßnahme bei einer Bank im Bereich der Geldwäscheprävention anordnet. Hintergrund des BaFin-Vorstoßes sind dem Vernehmen nach keine aktuellen Tatbestände. „Wir haben den Anspruch, dass die Prozesse zur Identifizierung unserer Kunden den regulatorischen Anforderungen in jeder Hinsicht gerecht werden“, erklärte ein Deutsche-Bank-Sprecher. „Wir stimmen mit der BaFin darin überein, dass wir diese Prozesse in der Unternehmens- und Investmentbank weiter verbessern müssen.“ Die Bank arbeite gemeinsam mit der Finanzaufsicht und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG als Sonderbeauftragter daran, „die regulatorischen Anforderungen schnellstmöglich und im vorgegebenen Zeitrahmen zu erfüllen“.
Bei der Bank gibt es seit geraumer Zeit immer wieder Wechsel an der Spitze der Anti-Geldwäsche-Abteilung. Im Oktober tritt Stephan Wilken die Position des Head of Anti-Financial Crime an. Er übernimmt von Philippe Vollot, der zur Skandal geschüttelten Danske Bank wechselt. Wilken arbeitet seit 24 Jahren für die Deutsche Bank im Risikomanagement.
Vollot gibt seine Position nach nur zwanzig Monaten wieder ab. Sein Vorgänger, der Brite Peter Hazlewood, war nur rund sechs Monate als oberster Geldwäschebeauftragter tätig.
Wie seine Vorgänger wird auch Wilken an Compliance-Vorständin Sylvie Matherat berichten.