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Nach Angaben des Landgerichts Bremen müssen sich der ehemalige Vorstandschef N., sein Vorstandskollege L. sowie der frühere Aufsichtsrat B. vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen das Herbeiführen eines Bankrotts, Verstöße gegen Buchführungspflichten sowie das Aufstellen unrichtiger Jahresabschlüsse zur Last. B. war mehrere Jahre in der Rechtsabteilung der Bank tätig, bevor er in den Aufsichtsrat wechselte. Die Vorwürfe gegen ihn betreffen vor allem seine juristische Rolle bei Greensill.