Heute hatten zahlreiche Medien im Laufe des Vormittags bereits berichtet, dass sich der wegen Steuerhinterziehung zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilte Ex-Präsident des FC Bayern München auf dem Weg in die Justizvollzugsanstalt Landsberg befinde.
Zunächst muss Hoeneß seine Strafe im sogenannten geschlossenen Vollzug absitzen. Nach rund zehn Monaten könnte er mit spürbar gelockerten Haftbedingungen rechnen, dazu gehören etwa Ausgang, Urlaub und Freigang. Freigänger kehren abends in die Zelle zurück. Tagsüber gehen sie in relativer Freiheit einer geregelten Arbeit nach. Der offene Vollzug beginnt üblicherweise 18 Monate vor dem voraussichtlichen Haftende. Bei guter Führung könnte Hoeneß nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner Strafe entlassen werden, also nach zwei Jahren und vier Monaten im Herbst 2016.
Zuletzt hatte sich Hoeneß per Antrag dagegen gewehrt, seine Haft in Landsberg verbüßen zu müssen. Seine Anwälte Steffen Ufer und Tobias Pretsch hatten Sicherheitsbedenken geltend gemacht. (René Bender)