Boesebeck Droste hat in den vergangenen Jahren ein starkes Profil im Bereich des Kartellrechts entwickeln können, insbesondere wurde in Brüssel ein hochgeschätzter Standort aufgebaut. Man beriet bei so prominenten Verfahren wie der Fusion Krupp/Thyssen vor der Europäischen Kommission und den Kartellverfahren Karton und vorisolierte Rohre vordem EuGH (1. Instanz).
In Kartellrechtskreisen ist Hermanns, der bisher als Einzelanwalt praktizierte, für seine enge Verbindung zu einem der großen chemisch-pharmazeutischen Konzerne bekannt. Er ist zuddem Vorsitzender der Wettbewerbskommission der Internationalen Handelskammer (ICC) in Paris.
Einige Kollegen aus dem Kartellrecht zeigten sich von diesem Schritt überrascht. Bei Boesebeck Droste wird die Entscheidung als wichtige Konsequenz aus dem Umzug des Bundeskartellamtes von Berlin nach Bonn gesehen. Die Zuständigkeit für Gerichtsverfahren wird künftig beim OLG Düsseldorf angesiedelt sein. Jestaedt erklärt: „Wir wollen Düsseldorf deshalb zu unserem wichtigsten Kartellrechtsstandort in Deutschland ausbauen.“