In der kommenden Woche will die BRAK nun ein Positionspapier vorlegen, das gemeinsam mit anderen juristischen Berufsorganisationen – darunter der Deutsche Anwaltverein, die Bundesnotarkammer und der Deutsche Richterbund -, sowie dem Bundesjustizministerium (BMJ) ausgearbeitet wird. Am kommenden Montag sollen im BMJ letzte Details geklärt werden. An den Gesprächen sind offenbar auch das Bundeswirtschaftsministerium und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit beteiligt.
In dem Papier rufen die Beteiligten zu einem „Bündnis für das deutsche Recht“ auf. Ihnen schwebt unter anderem vor, Partnerländer beim Aufbau von deren Rechtsordnung das „bewährte deutsche Recht“ zu empfehlen sowie deutsche Rechtstexte vermehrt in andere Sprachen – zumindest in Englisch – zu übersetzen, „um im internationalen Wettbewerb der Rechtssysteme überhaupt agieren zu können“.
Eingebettet sei das Ganze in Aktivitäten, um das Rechtssystem kontinentaleuropäischer Prägung insgesamt zu stärken, erklärte Filges. Insbesondere aus Mittel-, Ost- und Südosteuropa bestehe die Nachfrage nach einheitlichen Strukturen, die nicht auf dem Common Law basierten. Um durchsetzungsfähig zu werden, müsste langfristig in Kontinentaleuropa zudem das anwaltliche Berufsrecht angeglichen werden, so Filges.
Die grundsätzliche Richtung der BRAK scheint auch von der Bundesregierung unterstützt zu werden. Sie plant, die Mittel für die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ-Stiftung) im nächsten Jahr um 52 Prozent zu erhöhen. (Jörn Poppelbaum)