Kartellrecht

Cleary holt ehemaligen EU-Fusionskontrollchef

Autor/en
  • Eva Lienemann

Cleary Gottlieb Steen & Hamilton gewinnt für ihre Kartellrechtspraxis den ehemaligen Fusionskontrollchef der EU-Kommission: Dr. Bernd Langeheine wird die Büros in Köln und Brüssel als Senior Consultant unterstützen. Der erfahrene Kartellrechtler arbeitete mehr als 20 Jahre lang für die Kommission.

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Cleary Gottlieb Steen & Hamilton gewinnt für ihre Kartellrechtspraxis den ehemaligen Fusionskontrollchef der EU-Kommission: Dr. Bernd Langeheine wird die Büros in Köln und Brüssel als Senior Consultant unterstützen. Der erfahrene Kartellrechtler arbeitete mehr als 20 Jahre lang für die Kommission.

Bernd Langeheine
Bernd Langeheine

Langeheine begann seine juristische Laufbahn als EU-Beamter in den 1990er-Jahren beim juristischen Dienst der Behörde, bevor er zum Leiter der Handelsabteilung der Ständigen Vertretung der Europäischen Kommission in Washington ernannt wurde. Von 2002 bis 2011 war er Direktor für Telekommunikationspolitik der Generaldirektion Informationsgesellschaft und Medien der Europäischen Kommission.

Bis 2014 war Langeheine schließlich stellvertretender Generaldirektor für Fusionskontrolle der Generaldirektion Wettbewerb und als solcher für die Anwendung der EU-Fusionskontrollverordnung während der Amtszeit von EU-Wettbewerbskommissar Almunia verantwortlich.

Langeheine hat sich großes Ansehen in zahlreichen Fusionskontrollverfahren erworben, beispielsweise 2012, als die EU-Kommission den Zusammenschluss zwischen Deutscher Börse und New York Stock Exchange (NYSE) stoppte. NYSE wurde damals von einem Cleary-Team um den Brüsseler Partner Nicolas Levy beraten, der zum Einstieg Langeheines meint: „Nach einer langen, herausragenden Karriere bei der Europäischen Kommission werden unsere Mandanten von seinen umfangreichen Erfahrungen und Einsichten profitieren können.“

Er wird neben Brüssel auch in Köln tätig sein. Dort musste die Kanzlei kürzlich mit dem Weggang der erfahrenen Counsel Silke Heinz einen Rückschlag hinnehmen. Heinz hatte zum Juni gemeinsam mit Dr. Roman Zagrosek, der ebenfalls bis 2013 Associate bei Cleary war, die Kartellrechtsboutique Heinz & Zagrosek gegründet.

Es ist nicht der erste Wechsel eines EU-Kommissionsmitglieds in die starke Kartellrechtspraxis von Cleary: Der Brüsseler Partner Enrique González-Díaz kennt Langeheine beispielsweise noch aus seiner Zeit beim juristischen Dienst der Kommission, er stieß 2003 zu Cleary. Auch John Temple Lang wechselte die Seiten: Er ist ebenfalls Senior Consultant im Brüsseler Cleary-Büro und war früher bei der EU-Kommission als Direktor zuständig für Telekommunikation und Medien. Ein weiteres Beispiel für einen erfahrenen Brüsseler Akteur, der es nach einer Karriere bei der EU-Kommission schaffte, sich als Anwalt einen Namen zu machen, ist Götz Drauz, der 2011 für die US-Kanzlei Wilson Sonsini in Brüssel eröffnete.

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