Kirch/Breuer-Prozess

Hengeler nicht mehr solo

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  • JUVE

Das OLG München hat am gestrigen Mittwoch dem Medienunternehmer Leo Kirch einen Anspruch auf Schadensersatz gegen die Deutsche Bank, nicht jedoch gegen deren ehemaligen Vorstandschef Dr. Rolf Breuer bestätigt. Anders als in der Vorinstanz ließen sich Deutsche Bank und Breuer außer von Hengeler Mueller auch von der spezialisierten München-Düsseldorfer Sozietät Sernetz Schäfer vertreten. Bei Hengeler war wie bisher der Frankfurter Partner Dr. Peter Heckel im Einsatz, Sernetz Schäfer vertrat durch den Münchner Namenspartner Dr. Herbert Sernetz. Kirch bot wie gehabt die Namenspartner Prof. Dr. Wolfgang Bub und Dr. Peter Gauweiler sowie Franz Enderle von der Münchner Kanzlei Bub, Gauweiler & Partner auf.

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Die unter anderem im Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei Sernetz Schäfer hat die Deutsche Bank bereits früher mehrfach vertreten und unterhält gute Kontakte zum deutschen Branchenprimus. Deutsche Bank-Chefsyndikus Dr. Hans-Dirk Krekeler sagte gegenüber JUVE, ein wichtiger Aspekt bei der Mandatierung von Sernetz sei die örtliche Nähe der Kanzlei zum Gericht gewesen. Hengeler sei aber nach wie vor in der Sache aktiv.

Für das Urteil gegen die Deutsche Bank schloss das OLG München die Revision aus, während den Klägeranwälten offen steht, die Abweisung der Klage gegen Breuer beim BGH prüfen zu lassen. Ein Beobachter aus dem Prozessumfeld sagte jedoch, die Bank sei im Zweifel ohnehin das solventere Ziel. Eine offizielle Stellungnahme der Deutschen Bank zum Urteil lag bis Redaktionsschluss noch nicht vor. Chefsyndikus Krekeler bestätigte jedoch, man prüfe trotz der relativ geringen Erfolgsquote von unter zehn Prozent eine Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH.

Die erfolgreiche Feststellungsklage Kirchs bezog sich auf den grundsätzlichen Schadensersatzanspruch, den das Gericht nun im Fall der Deutschen Bank bestätigte, bei Breuer hingegen verneinte. Die Höhe des Anspruchs gegen die Deutsche Bank muss nun in einem weiteren Verfahren festgelegt werden. In erster Instanz hatte das LG München im Februar 2003 einen Anspruch Kirchs sowohl gegen die Bank wie auch gegen Breuer festgestellt.

Hintergrund der Klage waren Äußerungen Breuers in einem Interview mit Bloomberg TV in New York vom Februar 2002. Breuer hatte als damaliger Vorstandschef der Deutschen Bank die Kreditwürdigkeit Kirchs öffentlich in Zweifel gezogen und dadurch nach Darstellung des Medienunternehmers die Pleite der Kirch-Gruppe mitverursacht. Deutsche Bank-Chefsyndikus Krekeler bestätigte, dass Kirch die Bank auch beim Bezirksgericht in New York auf Schadensersatz in unbestimmter Höhe verklagt hat.

Das OLG München sah indes keine Basis für eine persönliche Haftung Breuers, weder aus einem Vertrag mit Kirch noch aus persönlichem Verschulden. Breuer habe lediglich fahrlässig gehandelt. Die Deutsche Bank hingegen sei aufgrund ihrer vertraglichen Bindungen zur Kirch-Gruppe zur Verschwiegenheit verpflichtet gewesen. Die damaligen Äußerungen Breuers im Interview seien der Bank zuzurechnen, entschied das Gericht.

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