Die Kanzlei Höcker vertritt derzeit die AfD vor dem Verwaltungsgericht Köln in einem Klageverfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Die AfD hat dort unter anderem beantragt, dem Verfassungsschutz zu verbieten, sie als Verdachtsfall einzustufen und dies öffentlich bekanntzugeben.
Nach Medienberichten wollte der Verfassungsschutz in dieser Woche eine Entscheidung über den weiteren Umgang mit der AfD treffen. Demnach soll die AfD zum rechtsextremistischen Verdachtsfall erklärt werden.
Gegen das BfV als Vertreter der Bundesrepublik Deutschland − und somit gegen den früheren Arbeitsgeber Maaßens − ging die AfD auch in einem weiteren Verfahren vor, ebenfalls vor dem Verwaltungsgericht Köln: Im Eilverfahren versuchte die Partei mit Hilfe einer einstweiligen Verfügung zu unterbinden, dass das BfV die Mitgliederanzahl des sogenannten ‚Flügels‘ veröffentlicht. Heute wies das VG Köln den Antrag der AfD ab.
Maaßen selbst sei nach eigenen Angaben nicht anwaltlich mit dem Fall betraut gewesen, was ihn somit auch nicht an einer Aussage gehindert hätte, heißt es. Seine Entscheidung habe er getroffen um „Schaden von allen Beteiligten abzuwenden und einen fairen Prozess zu ermöglichen“.
Die AfD setzt in Verfahren häufiger auf die Kölner Kanzlei Höcker. So klagte die Partei mit Salary-Partner Dr. Christian Conrad gegen die Maskenpflicht in einigen Länderparlamenten und ging auch gegen die Maskenpflicht im Bundestag mit einem Eilantrag vor dem Berliner Verwaltungsgericht vor.
Nach dem Ausstieg Maaßens zählt Höcker nun drei Equity-Partner, drei Salary-Partner, eine Counsel, und neun Associates. (Michael Forst; mit Material von dpa)