Huff war zuvor bereits als Redakteur tätig sowie Pressesprecher des Hessischen Justizministeriums. Er schult unter anderem Justizbehörden und Staatsanwaltschaften im Umgang mit Medien. Darüber hinaus vertritt Huff Freiberufler wie Rechtsanwälte und Ärzte. In jüngster Zeit beriet er Syndikusanwälte zur gesetzlichen Rentenversicherungspflicht. Im Frühjahr entschied das Bundessozialgericht, dass Unternehmensanwälte nicht von der Rentenversicherungspflicht befreit werden können.
Der Kontakt zwischen Huff und der Kölner Kanzlei kam über LLR-Partner Prof. Klaus Gennen zustande. Der IP/IT-Rechtler hält ebenso wie Huff einen Lehrauftrag der Forschungsstelle Medienrecht an der Fachhochschule Köln. LLR hofft zudem, auch von Huffs Erfahrung in den Bereichen Straf- und Arbeitsrecht zu profitieren. Die Kölner Kanzlei zählt knapp 30 Berufsträger. (Désirée Balthasar)