Getragen wird die neue Einheit zu einem großen Teil von der Kanzlei KDM Kessler. Deren Stuttgarter Hauptsitz geht ebenso wie die KDM-Büros in Nürnberg, Mannheim und Frankfurt komplett in KPMG auf.
Daneben ist die KPMG Anwaltskanzlei auch in Hamburg, Köln, Berlin, Bielefeld, Bremen, Düsseldorf, Essen, Freiburg, Hannover, München und Leipzig vertreten. In Leipzig war erst unlängst das siebenköpfige Beiten Burkhardt-Team um Standortleiter Dr. Peter Krüger zur KPMG Anwaltsgesellschaft gewechselt. Der fühere KPMG-Partner Beiten Burkhardt trennte sich damit vom Büro in der ostdeutschen Großstadt.
KPMG plant, bereits zum Oktober insgesamt rund 50 bis 60 „hoch qualifizierte und international erfahrene Anwälte“ zu beschäftigen. Woher diese stammen, wollte KPMG auf Nachfrage noch nicht preisgeben. Insbesondere an den Standorten Frankfurt, Düsseldorf und Köln seien aber seit Anfang Mai „Kollegen von anderen deutschen und internationalen Kanzleien“ tätig.
Alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft ist der bisherige Namenspartner von KDM Kessler, Dr. Manfred Kessler. Zudem wurden an jedem Kanzleistandort ein oder mehrere Prokuristen eingesetzt. Gesellschafter der Kanzlei sind jedoch weder Kessler noch die bei KPMG tätigen Anwälte, sondern drei Vorstände der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft: Dr. Bernd Erle, Ernst Gröbl und Hans Zehnder.
Erst vor wenigen Jahren hatte sich KPMG im Zuge der internationalen Bilanzskandale und des amerikanischen Sarbanes-Oxley-Acts vollständig von der Rechtsberatung verabschiedet: Nachdem sie 2002 die größte deutsche multidisziplinäre Anwaltskanzlei KPMG Treuhand Beiten Burkhardt gegründet hatte, wurde nur zwei Jahre später die Verbindung mit der Großkanzlei BBLP Beiten Burkhardt sowie dem KPMG-Ableger Treuhand & Goerdeler wieder gelöst.
Etwa zum gleichen Zeitpunkt hatten auch die anderen großen WP-Gesellschaften PricewaterhouseCoopers und Ernst & Young ihre wenige Jahre zuvor aufgenommen Kooperationen mit den Anwaltskanzleien PwC Veltins und EY Law Luther Menold wieder beendet. Seitdem ist auch in Deutschland das Handelsgesetzbuch nochmals verschärft worden: Es verbietet grundsätzlich die gleichzeitige Abschlussprüfung und Beratung von Unternehmen durch dieselbe Gesellschaft.
Trotz dieser Umstände hat sich KPMG nun entschlossen, einen neuen Anlauf für die Rechtsberatung zu nehmen. Die KPMG Rechtsanwaltsgesellschaft sei unabhängig von der WP-Gesellschaft, nehme aber die Rolle einer Associated Firm in Sinne der Vorschriften der US-Börsenaufsicht SEC ein.
Es entspreche dem „Wunsch der Mandanten, dass eine Rechtsanwaltsgesellschaft im Netzwerk von KPMG Dienstleitungen auf den Schnittstellen des Gesellschafts-, Steuer- und Bilanzrechts erbringt“, teilte KPMG mit. Typische Beispiele seien die rechtliche Beratung beziehungsweise Vertragsgestaltung bei Unternehmenskäufen oder die Durchführung einer Legal Due Diligence. Originäre Steuerberatungsleistungen erbringe dagegen weiterhin allein KPMG. (Jörn Poppelbaum)