Künftig als Unternehmer

Namenspartner Piepenbrock kehrt TK-Kanzlei den Rücken

Hermann-Josef Piepenbrock, einer der beiden Gründungspartner der Düsseldorfer TK-Boutique Piepenbrock & Schuster, ist zum Januar aus der Kanzlei ausgeschieden. Die Sozietät benannte sich im Zuge dessen in Juconomy um. Welche Pläne der 46-Jährige nach seinem Ausscheiden verfolgt, wollte er noch nicht preisgeben. "Ich bin gerade dabei, einen alten Traum zu verwirklichen. Ich plane, nicht mehr anwaltlich, sondern unternehmerisch tätig sein", sagt Piepenbrock. Der TK-Branche bleibe er aber treu.

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Seine Karriere begann Piepenbrock 1990 bei Heuking Kühn Lüer Wojtek in Düsseldorf. Anschließend war er fünf Jahre in der Rechtsabteilung bei Mannesmann (inzwischen Vodafone D2) sowie ein Jahr bei RWE Telliance in der Abteilung Regulierungsrecht und -politik tätig. Dem folgten jeweils ein Jahr als Einzelanwalt sowie bei Wessing in Düsseldorf.

1998 gründete er dann zusammen mit Dr. Fabian Schuster die auf IT und TK spezialisierte Kanzlei Piepenbrock & Schuster, die sich inzwischen als eine der führenden Kanzleien im TK-Markt positioniert hat. Die Sozietät hat einen klaren Regulierungsschwerpunkt und berät überwiegend im Festnetzsektor. Zu den Dauermandaten zählt unter anderem der Call by Call-Anbieter 01051.

Neben der juristischen Beratung spielt seit Kanzleigründung die Begleitung der Branche in ökonomischen und technischen Fragen eine große Rolle: Der Anwaltskanzlei ist deshalb eine Consultingfirma angeschlossen. Die Kombination aus juristischer und ökonomischer Beratung soll auch der neue Name Juconomy transportieren.

Für den zweiten Gründungspartner Dr. Fabian Schuster kam Piepenbrocks Entscheidung nicht überraschend. „Herrn Piepenbrocks unternehmerische Pläne waren uns schon lange bekannt“, sagte Schuster. Die Lücke, die Piepenbrock hinterlässt, will die Kanzlei nicht mit einem „anderen Schwergewicht mit Berufserfahrung“ schließen. Vielmehr hätten mehrere Kollegen eine ähnlich umfangreiche Erfahrung im Telekommunikationsbereich, so dass Piepenbrocks Aufgaben ohne Qualitätsverlust intern auf diese verteilt werden könnten, so Schuster weiter. Er selbst werde sich beispielsweise künftig wieder mehr mit Regulierung beschäftigen, zusätzlich soll ein junger Anwalt an den Bereich herangeführt werden.

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