Mehr Konkurrenz in Karlsruhe

Das JUVE-Ranking der BGH-Kanzleien

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  • JUVE

Vor knapp zwei Jahren wurden neue BGH-Anwälte gewählt. Nun zeigt sich: Im beschaulichen Karlsruhe hält der Konkurrenzdruck Einzug. Die mit Abstand meisten Empfehlungen erhielt ein Neuankömmling aus dem Hamburger Büro von White & Case. Doch auch unter den Eigengewächsen der BGH-Kanzleien gibt es rasante Aufsteiger.

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Regelmäßig fragt JUVE die Instanzanwälte der größten deutschen Wirtschaftskanzleien nach ihren Empfehlungen für Anwälte, die an den Zivilsenaten des Bundesgerichtshofs agieren dürfen. Diese gelten als besonders elitäre Gruppe unter den Juristen, denn es braucht dazu eine spezielle Zulassung.

Seit Jahren steht die Kanzlei Jordan & Hall an der Spitze dieses Rankings. Zwar sagen die Empfehlungen nichts über die tatsächliche Auslastung oder die Fallzahlen der BGH-Kanzleien aus – wohl aber darüber, welches Renommee die BGH-Anwälte in dem Markt haben, aus dem letztlich die großen Mandate an sie herangetragen werden.

Besonders gut ist das unter den neu zugelassenen BGH-Anwälten offensichtlich Prof. Dr. Christian Rohnke gelungen. Unter den Neuankömmlingen erhält der IP-Experte und langjährige Partner des Hamburger Büros von White & Case im aktuellen JUVE-Ranking mit Abstand die meisten Empfehlungen – so viele, dass er es gemeinsam mit Kanzleikollegin Cornelie von Gierke aus dem Stand auf Platz zwei der beliebtesten BGH-Kanzleien schaffte.

Doch auch unter den BGH-Eigengewächsen, also den neu ernannten BGH-Anwälten, die bereits vor ihrer Ernennung in einer BGH-Kanzlei tätig waren, gibt es rasante Aufsteiger, wie Dr. Thomas Winter. Dessen Erfolg ist vor allem Ausdruck eines gelungenen Generationswechsels. Denn Winter tritt langfristig die Nachfolge von Prof. Dr. Achim Krämer an und damit in große Fußstapfen. In der JUVE-Umfrage kommt er bei der Einzelwertung auf Platz neun, die Kanzlei Krämer & Winter landet auf einem guten fünften Platz.

Weniger sichtbar sind dagegen die BGH-Anwälte, die erst verspätet nach Karlsruhe gekommen sind. Beim letzten Auswahlverfahren für BGH-Anwälte hatte Bundesjustizminister Heiko Maas nachträglich deutlich mehr Kandidaten zugelassen als geplant. Neben den ursprünglich ausgewählten acht besten Bewerber wurden drei weitere Kandidaten zugelassen, die gegen ihre Nicht-Auswahl geklagt hatten.

In der JUVE-Umfrage werden ihre Namen noch wenig genannt. Dass gerade die Nachzügler aus der Auswahlrunde 2013 Schwierigkeiten haben, sich im Empfehlungsranking durchzusetzen, verwundert aber kaum. Schließlich hatten sie weniger Zeit, den Markt zu sondieren und etwa Partnerschaften mit anderen BGH-Kollegen zu suchen.

Mehr dazu lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des JUVE Rechtsmarkt, die am 26.10.2015 erschienen ist.

 

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