Marken- und Sortenschutzrecht

Meissner Bolte verstärkt sich mit Würtenberger-Anwälten

Die IP-Boutique Würtenberger aus München schließt sich zum Jahreswechsel mit ihren drei Beratern Meissner Bolte an. Dies sind der erfahrene Markenrechtler und Namenspartner Dr. Gert Würtenberger (67) sowie Tanja Wittmann (51) und of Counsel Dr. Karin Grau-Kuntz (56).

Teilen Sie unseren Beitrag

Würtenberger und Grau-Kuntz werden of Counsel, Wittmann Senior Associate.

Gert Würtenberger

Das Trio, das sich 2012 gemeinsam mit Roland Kunze von der IP-Kanzlei Wuesthoff  & Wuesthoff abgespalten hatte, ist auf die Beratung zum Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht fokussiert, dazu kommt häufig auch die Prozessführung. Vor allem Namenspartner Würtenberger ist zudem eine bekannte Größe im Sortenschutzrecht und hier regelmäßig in Verletzungsprozessen aktiv. Er ist außerdem seit 2014 Präsident der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (GRUR). Kunze ist seit Frühjahr 2020 mit zwei weiteren Anwälten in neuer Einheit in München tätig.*

Meissner Bolte ist eine aus Patent- und Rechtsanwälten gemischte Kanzlei und vor allem für ihre starke Patentpraxis bekannt. Dieser technische Schwerpunkt wird nun um das Sortenschutzrecht ergänzt, ein Bereich, in dem die Kanzlei bisher nicht aktiv war. Doch insbesondere für das Soft-IP-Team sind die drei Neuzugänge eine deutliche Verstärkung. „Durch die künftige Zusammenarbeit mit den Kolleginnen und Kollegen der Kanzlei Würtenberger gewinnen wir in technologisch zukunftsrelevanten Gebieten weitere wertvolle Expertise hinzu“, sagte Dr. Tobias Wuttke, geschäftsführender Partner bei Meissner Bolte. Zudem stärke das Trio das Kerngeschäft von Meissner Bolte, „sodass der Zusammenschluss in jedweder Hinsicht einen Mehrwert darstellt“.

In dem rund 80-köpfigen Team von Meissner Bolte beraten künftig 10 Anwälte im Markenrecht von Deutschland aus, 3 weitere arbeiten im britischen Büro.

*wir haben den Artikel an dieser Stelle ergänzt.

 

 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema