Als Geschäftsführer der von ihm mitgegründeten Verwertungsgesellschaft TWF sowie der neuen Deutschen Werbefilmakademie ist Feyock zudem auch im operativen Mediengeschäft tätig.
Bei Heussen will er sich auf die Beratung im Werbefilm-Bereich konzentrieren, vor allem mit Blick auf die technischen Möglichkeiten des Werbens mit bewegten Bildern im Internet. Diese erfordern zunehmend Kompetenzen im IT-Recht, einem Feld, in dem Heussen in München über eine etablierte Praxis verfügt. So hat sie etwa mit Dr. Hermann Waldhauser, dem Koordinator der Praxisgruppe IT, IP und Medien, einen anerkannten Experten in ihren Reihen. Mit ihm sowie Partner Dr. Christof Schmidt arbeitete Feyock schon früher bei Fragen zur Gestaltung von Medienfonds und Filmproduktionen zusammen.
„Die Entscheidung zum Wechsel ist mir nicht leicht gefallen“, sagte Feyock, „aber letztendlich sind es auch die Unternehmen in der Medienbranche, die eine Rundumbetreuung in verschiedenen, immer stärker zusammenwachsenden Rechtsgebieten erfordern und damit den Schritt notwendig machten.“
Feyock ist seit knapp zehn Jahren in eigener Kanzlei tätig. Bis April 2004 war er Partner bei Norton Rose, dann wechselte er mit Dr. Robert Straßer zu Holme Roberts & Owen. Nach nur einem halben Jahr kehrten sie der US-Kanzlei den Rücken und eröffneten eine eigene, auf Medienrecht fokussierte Kanzlei. 2006 schlossen sie sich dann mit der Medienboutique Poll & Ventroni zusammen. 2011 schied der Urheberrechtler Dr. Günter Poll aus, für ihn rückte der Lizenzexperte Wolfgang Deubzer als neuer Namenspartner nach. Kurz darauf stieg zudem der Medienrechtspartner Dr. Stefan Freytag von Taylor Wessing in die Kanzlei ein, für die nach Feyocks Ausscheiden noch rund zehn Anwälte sein werden. (René Bender)