München

Namenspartner von Medienboutique Straßer Feyock schließt sich Heussen an

Autor/en
  • JUVE

Der Medienrechtler Dr. Martin Feyock (52) schließt sich zum April als of Counsel dem Münchner Büro von Heussen an. Er wechselt aus der Kanzlei Straßer Feyock Ventroni Deubzer, die er mit gegründet hat. Feyock ist unter anderem für seine Beratung des Senders RTL II bekannt, daneben begleitet er auch Film- und Fernsehprojekte.

Teilen Sie unseren Beitrag

Als Geschäftsführer der von ihm mitgegründeten Verwertungsgesellschaft TWF sowie der neuen Deutschen Werbefilmakademie ist Feyock zudem auch im operativen Mediengeschäft tätig.

Bei Heussen will er sich auf die Beratung im Werbefilm-Bereich konzentrieren, vor allem mit Blick auf die technischen Möglichkeiten des Werbens mit bewegten Bildern im Internet. Diese erfordern zunehmend Kompetenzen im IT-Recht, einem Feld, in dem Heussen in München über eine etablierte Praxis verfügt. So hat sie etwa mit Dr. Hermann Waldhauser, dem Koordinator der Praxisgruppe IT, IP und Medien, einen anerkannten Experten in ihren Reihen. Mit ihm sowie Partner Dr. Christof Schmidt arbeitete Feyock schon früher bei Fragen zur Gestaltung von Medienfonds und Filmproduktionen zusammen.

„Die Entscheidung zum Wechsel ist mir nicht leicht gefallen“, sagte Feyock, „aber letztendlich sind es auch die Unternehmen in der Medienbranche, die eine Rundumbetreuung in verschiedenen, immer stärker zusammenwachsenden Rechtsgebieten erfordern und damit den Schritt notwendig machten.“ 

Feyock ist seit knapp zehn Jahren in eigener Kanzlei tätig. Bis April 2004 war er Partner bei Norton Rose, dann wechselte er mit Dr. Robert Straßer zu Holme Roberts & Owen. Nach nur einem halben Jahr kehrten sie der US-Kanzlei den Rücken und eröffneten eine eigene, auf Medienrecht fokussierte Kanzlei. 2006 schlossen sie sich dann mit der Medienboutique Poll & Ventroni zusammen. 2011 schied der Urheberrechtler Dr. Günter Poll aus, für ihn rückte der Lizenzexperte Wolfgang Deubzer als neuer Namenspartner nach. Kurz darauf stieg zudem der Medienrechtspartner Dr. Stefan Freytag von Taylor Wessing in die Kanzlei ein, für die nach Feyocks Ausscheiden noch rund zehn Anwälte sein werden. (René Bender)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema