Nach Frankfurter Justizskandal

Innenrevision wird neu geregelt

Die hessische Politik hat erste Konsequenzen aus der Korruptionsaffäre um einen inzwischen suspendierten Frankfurter Oberstaatsanwalt gezogen. Justizministerin Eva Kühne-Hörmann hat zur Korruptionsprävention eine Stabsstelle in ihrem Haus eingerichtet. Diese soll den aktuellen Fall, bei dem es um den Verdacht der Bestechlichkeit des Oberstaatsanwaltes Alexander B. geht, aufarbeiten und „die Kontrollmechanismen einer fortlaufenden Evaluation unterziehen“.

Teilen Sie unseren Beitrag
Eva Kühne-Hörmann
Eva Kühne-Hörmann

Die Stabsstelle Innenrevision werde dem Staatssekretär unterstellt und ein wichtiges Puzzleteil bei der Korruptionsprävention sein, sagte die Ministerin. Ihr würden nach derzeitigem Planungsstand zunächst ein Bediensteter des höheren Dienstes und ein Bediensteter des gehobenen Dienstes angehören. Durch einen „risikoorientierten Prüfungsansatz“ soll sichergestellt werden, dass Bereiche mit einem größeren Risiko künftig noch intensiver und häufiger kontrolliert werden als Bereiche mit einem kleineren Risiko. Außerdem soll die neue Abteilung die Fachaufsicht über die Innenrevisionen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften führen.

Kühne-Hörmann sprach erneut von „beispiellosen Vorwürfen“ gegen den Oberstaatsanwalt, die sie noch immer „fassungslos“ machten. Als Konsequenz aus der Affäre hatte sie auch angeordnet, dass künftig bei allen hessischen Staatsanwaltschaften bei der Vergabe von Gutachten das Vieraugenprinzip gilt. Zudem wird die Zentralstelle für Medizinwirtschaftsstrafrecht, die der beschuldigte Oberstaatsanwalt leitete, geschlossen.

Der hochrangige hessische Justizbeamte Alexander B. sitzt in Untersuchungshaft. Er soll mindestens zwei Unternehmen zu Gutachtenaufträgen verholfen haben. Für die Vermittlung dieser Aufträge soll der Beschuldigte, der einer der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft war, allein zwischen 2015 und 2020 mehr als 240.000 Euro erhalten haben. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft hatte zuletzt von fünf Beschuldigten in dem Fall gesprochen. Eine Anzeige von der früheren Lebensgefährtin des Juristen hatte die Ermittlungen ausgelöst.

 

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de

Lesen sie mehr zum Thema