Nach Konkurrentenklage

BFH-Richter können mit baldiger Ernennung rechnen

Knapp ein Jahr nach ihrer Wahl im Mai 2014 steht einer Ernennung der beiden Richterinnen Dr. Sabine Haunhorst und Dr. Katja Roth sowie ihres Kollegen Dr. Harald Schießl zu Richtern am Bundesfinanzhof nichts mehr im Wege. Eine Beschwerde gegen deren Ernennung hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Geklagt hatte Dr. Michael Balke, Richter des Finanzgerichts Niedersachsen.

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Balke hatte sich kurz vor der Wahl der drei designierten Richter initiativ beworben – ohne Erfolg. Daraufhin zog er vor das Verwaltungsgericht Hannover – ebenfalls ohne Erfolg. Durch seine folgende Verfassungsbeschwerde stoppte er die Besetzung aber weiterhin. Ein vierter betroffener Richter, Dr. Roland Krüger vom Niedersächsischen Finanzgericht, konnte im Januar dieses Jahres ernannt werden, nachdem Balke seine Einwände gegen Krüger zurückgezogen hatte.

Anfang März hat indessen der Bundesrichterwahlausschuss schon seine diesjährige Wahl der Bundesrichter bekanntgegeben, darunter auch vier Richter für den Bundesfinanzhof. Welchen Senaten Dr. Horst-Dieter Fumi, Dr. Anette Kugelmüller-Pugh, Dr. Alois Nacke und Michaela Teller zugeteilt werden, steht zurzeit noch nicht fest. Das Präsidium des Bundesfinanzhofs muss dazu noch tagen, teilte Dr. Michael Schwenke, Richter und Pressereferent am BFH, mit. 

Unabhängig von den Bundesrichterwahlen ist weiter ungeklärt, wer künftig den Vorsitz des III. Senats beim BFH übernimmt. Das Besetzungsverfahren laufe noch, so eine Sprecherin des Justizministeriums. Kommissarisch leitet Karin Heger den Senat, die gleichzeitig auch Vorsitzende Richterin des VI. Senats ist. Als designierte Nachfolgerin des bereits vor einem Jahr in Ruhestand gegangenen Prof. Dr. Franz Dötsch gilt Dr. Monika Jachmann. Gegen diese Nachfolge hatte jedoch Jürgen Brandt, Vertreter des Vorsitzenden des VIII. Senats, eine Konkurrentenklage initiiert. (Christine Albert, Marcus Jung)

Mehr zum Konkurrentenstreit um den Senatsvorsitz am Bundesfinanzhof lesen Sie in der März-Ausgabe des JUVE Rechtsmarkts.

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