Planungsrecht

Namenspartner von Kopp-Assenmacher & Nusser gründen neue Einheiten

Die Umwelt- und Planungsrechtsboutique Kopp-Assenmacher & Nusser steht vor der Aufspaltung. Ab dem Jahreswechsel wollen die beiden Namenspartner getrennte Wege gehen und in neuen Einheiten mit ihren jeweiligen Ausrichtungen weitermachen.

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Jens Nusser

Drei von vier Partnern der auf das Umwelt-, Planungs- und Produktrecht spezialisierten Sozietät Kopp-Assenmacher & Nusser werden mit Büros in Berlin und Düsseldorf ab Januar unter dem Namen Franßen & Nusser firmieren. Dr. Jens Nusser (48), Gregor Franßen (48) und Dr. Henning Blatt (43) gründen gemeinsam mit der 32-jährigen Dr. Marthe-Louise Fehse, die bisher Associate war, die neue Sozietät.

Insgesamt startet das Team mit elf Berufsträgern. Neben den vier Partnern zählen dazu ein Counsel und sechs Associates. „Wir freuen uns sehr, unsere bisher so erfolgreiche Zusammenarbeit in dieser leicht veränderten Konstellation fortzusetzen“, so Nusser. „Wir werden die Schnittstelle zwischen Umweltrecht und Produktrecht, beispielsweise beim Thema Kreislaufwirtschaft, weiter stärken und wollen zudem die Entwicklung der jüngeren Kolleginnen und Kollegen hin zur Partnerschaft verstärkt fördern“, sagt Franßen.

Stefan Kopp-Assenmacher

Franßen und Blatt wechselten erst 2018 von der Essener Kanzlei Heinemann & Partner zu der Sozietät Kopp-Assenmacher & Nusser, die mit dem Zugang der Partner einen Standort in Düsseldorf eröffnete. Schwerpunkte der beiden sind die Beratung zu umweltrechtlichen Themen, insbesondere im Wasser- und Abfallrecht. Dr. Jens Nusser kam 2014 zu Kopp-Assenmacher & Nusser als erster Quereinsteiger und baute in der Kanzlei die produktrechtliche Beratung auf.

Stefan Kopp-Assenmacher hatte die Kanzlei Mitte 2013 mit vier Berufsträgern gegründet. Zuvor war er Partner im Berliner Büro von Köhler & Klett.

Kopp-Assenmacher wird sich zum Jahreswechsel ebenfalls neu aufstellen. In welcher Konstellation ist aktuell noch nicht bekannt. Juve-Informationen zufolge wird der Namenspartner, zu dessen Mandantschaft mittelständische Firmen und Industrieunternehmen zählen, weiter im umwelt- und planungsrechtlichen Sektor mit Augenmerk auf eine klimaschutzrelevante Ausrichtung tätig sein.

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