Hemmelrath & Partner plant zusammen mit ihrem französischen Partner François Sagasser & Associés sowie weiteren Kanzleien die Bezeichnung ‚arccus‘ als Dachmarke vor jeden Namen der jeweiligen Kanzlei aufzunehmen. Die dazugehörigen Steuer- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften firmieren dagegen mit dem Namensteil Mazars.
Unmittelbar nach Bekanntwerden der Idee sei Arqis von zahlreichen Seiten auf den neuen Namen hingewiesen worden, hieß es aus der Kanzlei, deren Düsseldorfer Büro zu einem Großteil aus ehemaligen Anwälten der mittlerweile aufgelösten Sozietät Haarmann Hemmelrath besteht. Man sei deshalb zu dem Schluss gekommen, dass ein Kollisionsfall vorliege und der Name ‚arccus‘ phonetisch verwechslungsfähig sei.
„In diesem Fall war eine rechtliche Auseinandersetzung leider unvermeidlich“, sagte der Münchner Partner Dr. Uwe Henkenborg, bei Arqis zuständig für den Bereich IP. „Die heftigen Reaktionen aus dem Markt und die schnelle Verfügung des Landgerichts Hamburg bestätigen unsere Einschätzung. Das neue Kennzeichen der Antragsgegner hätte unseren Namen Arqis stark verwässert.“ Arqis war Anfang 2006 gegründet worden, an den Standorten Düsseldorf und Tokyo kamen die Anwälte aus dem Haarmann-Hemmelrath-Verbund, in München kamen zwei Namenspartner der Münchner Kanzlei Krauss Amereller Henkenborg dazu.
Der IP-Rechtler Henkenborg mandatierte für die einstweilige Verfügung Dr. Christoph Cordes, Partner der Hamburger Kanzlei Esche Schümann Commichau. Die beiden IP-Experten kennen sich schon länger, beide promovierten zur gleichen Zeit am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Patent-, Urheber- und Wettbewerbsrecht.
Prof. Dr. Alexander Hemmelrath reagierte verwundert auf die einstweilige Verfügung: „Wir sind sehr erstaunt bis enttäuscht über das Verhalten der Kollegen, die offensichtlich kein Interesse daran hatten, eine einvernehmliche Regelung mit uns zu finden.“
„Wir sind Inhaber der europäischen Rechte an ‚arccus'“, so Dr. Bernd Sagasser. „Noch sind wir in Überlegungen begriffen, wie wir auf die einstweilige Verfügung, die sich ja ausschließlich auf Deutschland bezieht, reagieren. Im Vordergrund unserer Arbeit steht nach wie vor die Integration unserer Dienstleistungen in Europa und die Zusammenführung der Mitarbeiter in länderübergreifenden Praxisgruppen.“
Der Name ‚arccus‘ war von der spanischen Kanzlei des Verbundes 2005 entwickelt worden und wurde Anfang 2006 als europäische Marke eingetragen. Arqis hatte seine deutsche Marke wenige Tage zuvor, am 4. Januar 2006, eingetragen.
Hemmelrath und Sagasser mandatierten in dieser Sache die Frankfurter IP-Rechtlerin Dr. Ingeborg Schwarz aus der Kanzlei Brehm & v. Moers.