Mit der Auswahl bekräftigt GE ihren weltweiten Kurs bei der Zusammenarbeit mit externen Kanzleien. Ziel ist es, den Kreis übersichtlich zu halten und vor allem Synergien über die verschiedenen Geschäftsbereiche und Regionen des Konzerns hinweg zu nutzen. So stehen Allen & Overy, Freshfields und Weil Gotshal auch auf dem US-Panel. Die Auswahl wird vier Jahre lang gültig sein, nach zwei Jahren allerdings wird noch einmal über das Honorar verhandelt.
„Einige unserer Wunschkanzleien hier in Deutschland waren nicht durchzusetzen“, räumte Dr. Andreas Hoffmann, General Counsel für Deutschland, ein. Der Grund: Diese Kanzleien hätten GE in nicht ausreichend vielen Ländern in Europa unterstützen können, einige der Inhouse-Juristen hatten keinerlei Bezug zu ihnen, Synergien waren nicht erkennbar. Letztlich ginge es darum, relativ wenigen Kanzleien eine vertiefte Kenntnis vom Unternehmen GE zu verschaffen und damit die Effizienz zu erhöhen. „Diese Strategie birgt zwar durchaus das Risiko einer gewissen Abhängigkeit, aber die Vorteile überwiegen deutlich“, so Hoffmann.
Mit der jetzt getroffenen Auswahl jedenfalls kann auch er gut leben. So wickelte Allen & Overy für GE bereits Ende 2006 den milliardenschweren Verkauf von GE Advances Materials an Apollo ab. Hengeler, die über die Best-Friend-Beziehung zu Slaughter and May auf den Panel gekommen ist, beriet GE in Deutschland unter anderem beim Erwerb der Diskont und Kredit AG und der Disko Leasing von KGAL. Auch mit Weil Gotshal haben die deutschen Inhouse-Anwälte bereits zusammengearbeitet.
Weitere europäische Panel für zentrale Themen sollen folgen. Diskutiert werden derzeit unter anderem die Bereiche Real Estate, Finanzierung, Dispute Resolution sowie Wettbewerbsrecht und IP. Insgesamt jedoch wird GE in Deutschland wohl mit nicht mehr als 20 Kanzleien kooperieren.