Bei Ashurst wird Drinhausen Teil der Corporate-Praxis, die von Dr. Thomas Sacher geleitet wird. Er soll vor allem die Konzernberatung sowie die Beratung zum nicht transaktionsbezogenen Gesellschaftsrecht weiter ausbauen. Im klassischen Konzern- und Aktienrecht ist bisher vor allem ein Team um den Frankfurter Partner Reinhard Eyring tätig. Für die insgesamt 18-köpfige Praxisgruppe bedeutet der Zugang des erfahrenen und bestens vernetzten Drinhausen eine enorme Verstärkung.
„Florian Drinhausen hat einen herausragenden Ruf und bringt ein tiefes Verständnis des Finanzsektors und weiterer Branchen in Deutschland mit, was für den Erfolg unserer Kanzlei von unschätzbarem Wert ist. Er wird die Partnerschaft in großartiger Weise ergänzen“, sagte Ashurst-Managing-Partner Derk Opitz.
Drinhausen war im Mai 2020 überraschend als General Counsel der Deutschen Bank ausgeschieden und von Dr. Karen Kuder ersetzt worden. Grund für diese Personalveränderung soll der Einzug von Prof. Dr. Stefan Simon in den Deutsche Bank-Vorstand gewesen sein. Drinhausen und der neue Rechtsvorstand galten als nicht kompatibel.
Drinhausen war 2014 von Linklaters zur Deutschen Bank gewechselt und übernahm dort zunächst die Leitung der Rechtsabteilung für Deutschland, Mittel- und Osteuropa, die er sich mit Dr. Mathias Otto teilte. 2016 löste er dann Daniela Weber-Rey auf dem Posten des Chief Governance Officer ab, ehe er Anfang 2018 auf die Co-General-Counsel Christof von Dryander und Simon Dodds folgte.
Seine Karriere begann Drinhausen 1997 bei Hengeler Mueller, ehe er 2001 zu Linklaters wechselte und dort 2004 zum Partner ernannt wurde.