Referendariat

Auch Hamburg verbietet Zusatzvergütung

Nach Hessen und Sachsen hat im April auch die Hansestadt Hamburg ihren Rechtsreferendaren untersagt, Stationsentgelte anzunehmen. Wie die anderen Bundesländer beruft sich das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) als zuständige Ausbildungsbehörde auf ein Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) aus dem vergangenen Jahr.

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Danach ist die Beschäftigungsbehörde eines Referendars für Sozialabgaben haftbar, wenn eine externe Ausbildungsstelle diese Abgaben gesetzwidrig nicht zahlt (Aktenzeichen B 12 R 1/13 R). Allerdings haben nicht alle Bundesländer daraus den Schluss gezogen, dass man die Referendare an die Kandare nehmen muss.

Ausbildungsstellen in der Pflicht

Länder wie Bayern oder Rheinland-Pfalz sehen die Ausbildungsstellen in der Pflicht, und das nicht erst seit dem BSG-Urteil: „Die Zuweisung zu einer nichtstaatlichen Ausbildungsstelle setzt voraus, dass sich die Ausbildungsstelle verpflichtet, den Freistaat Bayern von etwaigen Sozialbeiträgen für das gewährte Zusatzentgelt freizustellen“, heißt es zum Beispiel in München.

In Hessen haben sich Kanzleien und Referendare dem Vernehmen nach auf eine Ausweichregelung verständigt. In der Praxis wird die Anwesenheit aufgeteilt: Neben der offiziell nicht zusätzlich vergüteten Anwaltsstation ist der Referendar einen weiteren Tag in der Kanzlei und wird für diesen Tag – auf der Grundlage eines separaten Arbeitsvertrags – sehr gut bezahlt. So bleiben die Kanzleien ihrem Versprechen treu, die unter Recruitment-Aspekten wertvollen Nachwuchsjuristen gut zu bezahlen.

Vermutlich werden sich auch die in Hamburg ansässigen Sozietäten auf eine solche Konstruktion verständigen. Wie die hessische Justizbehörde setzte auch das Hamburger OLG auf Überrumpelungstaktik: Die Mitteilung an die Referendare, dass ein zusätzlicher Verdienst untersagt ist, erreichte die Adressaten ohne Vorwarnung. In Hamburg betrifft die Neuregelung auch laufende Stationen.

Thüringer Referendare keine Beamten mehr

Unterdessen hat Thüringen als letztes der 16 Bundesländer den Beamtenstatus für seine Rechtsreferendare abgeschafft. Das entsprechende Gesetz trat Ende März in Kraft und bedeutet wenig überraschend finanzielle Einbußen für die rund 200 Betroffenen. Das zuvor von der Beamtenbesoldung abgeleitete Salär, das mit Zuschlägen rund 1.500 Euro betragen konnte, soll auf rund 1.100 Euro brutto sinken. Die Landesregierung will das eingesparte Geld für Stellen bei den Gerichten einsetzen.

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