Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) hat mitgeteilt, sie wolle Singer dem Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) zur Ernennung vorschlagen. Damit schließt sie sich dem Votum des hochranging besetzten Richterwahlausschusses an. Gentges gehörte als Vorsitzende zwar auch dazu, hatte aber kein Stimmrecht.
Dem Gremium gehörten acht Vertreterinnen und Vertreter der Richterschaft und sechs Vertreter der Parteien aus dem Landtag sowie ein Repräsentant der Anwaltschaft an. Diese mussten in zwei Wahlgängen über die beiden Kandidaten entscheiden: Gentges hatte für den OLG-Posten Beate Linkenheil, Abteilungsleiterin in ihrem Ministerium, vorgeschlagen. Die Justizministerin wollte im vergangenen Sommer zunächst nicht hinnehmen, dass der Präsidialrat ihre Kandidatin für den Chefsessel abgelehnt und einen eigenen Vorschlag gemacht hatte: Das Mitbestimmungsgremium der Richterschaft sprach sich für Andreas Singer aus, den derzeitigen Präsidenten des Stuttgarter Landgerichts.
Erst Sprecher des Ministers, dann Gerichtspräsident
Der nun gewählte Singer war einst Sprecher des ehemaligen Justizministers Ulrich Goll (FDP) und Projektleiter für Softwareentwicklung im Justizministerium. Anfang 2007 wurde er formell Richter am Oberlandesgericht Stuttgart und den Senaten für das Gesellschaftsrecht zugewiesen. Nach einer weiteren Station am Justizministerium – als Ministerialdirigent und Leiter der großen Abteilung I – wurde er vor fünf Jahren Präsident am Landgericht Stuttgart, der größten Gerichtsorganisation in Baden-Württemberg.
Ein einmaliger Rechtsstreit
Über die Nachbesetzungsfrage hatte Justizministerin Gentges vergangenes Jahr einen Rechtsstreit mit der Richterschaft eingeleitet – und verloren. Im November entschied das Verwaltungsgericht Stuttgart : Die Anträge der Ministerin im Eilverfahren (Az. 10 K 3383/22) und im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (Az. 10 K 3388/22) werden abgelehnt. Ihr Antrag auf gerichtlichen Rechtsschutz gegen einen Gegenvorschlag eines Präsidialrats sei nicht statthaft. Die Personalhoheit der Exekutive – und somit des Justizministeriums – sei gesetzlich durch den Richterwahlausschuss beschränkt, der nun unverzüglich einzusetzen sei. Gentges hatte keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt.
Grundsatzfragen ohne externe Berater
Das Justizministerium hatte die konkreten Rechtsfragen seinerzeit durch das zuständige Fachreferat vorbereiten lassen und nach JUVE-Informationen auf externe Berater oder Gutachter verzichtet. Nach dem Entscheid des Verwaltungsgerichts wurde in Stuttgart der Richterwahlausschuss zusammengetrommelt, der laut Landesgesetz für solche Besetzungsfragen zuständig ist. Ihm gehörte nach JUVE-Recherchen auch ein Arbeitsrechtler an: Dr. Stefan Daub aus dem Freiburger Büro von Friedrich Graf von Westphalen war schon Anfang der Legislaturperiode von der Anwaltschaft für solche Fälle bestellt worden. Auch die anderen Teilnehmer des Wahlgremiums werden von ihren jeweiligen Berufsständen gewählt und entsandt, gemäß des Landesrichter- und -staatsanwaltsgesetzes (LRiStAG). Wie bei Personalbesetzungsverfahren üblich, hat die unterlegene Kandidatin nun eine zweiwöchige Rechtsmittelfrist.
Nach den mehrstündigen Beratungen und dem entsprechenden Mehrheitsvotum wurde aber schnell klar: Ministerin Gentges wird den gewählten Bewerber Singer zur Ernennung vorschlagen. (mit Material von dpa)