Strafrecht

Ignor & Partner gewinnt neuen Partner für Berlin

Zum April wechselt der etablierte Strafrechtler Björn Krug von Mainz nach Berlin. Der 40-Jährige kommt von Knierim & Krug und steigt bei Ignor & Partner als Partner ein, wo er wie bislang auch im Steuer- und Korruptionsstrafrecht Schwerpunkte legen will.

Teilen Sie unseren Beitrag
Krug_Björn
Krug_Björn

Krug arbeitete rund sieben Jahre in der Kanzlei von Thomas Knierim, die nun wieder als Knierim & Kollegen firmiert. Vor mehr als fünf Jahren wurde er dort Partner. Mit seinem Wechsel nach Berlin zu Ignor & Partner kehrt Krug an seinen Geburtsort zurück. Allerdings wird er auch von Frankfurt aus tätig sein, wo die Kanzlei einen neuen Standort aufbaut. Zunächst ist am Main aber keine dauerhafte Besetzung geplant.

Die Berliner Strafrechtseinheit Ignor & Partner um den hoch angesehenen Prof. Dr. Dr. Alexander Ignor gehört zu den wenigen im Wirtschaftsstrafrecht bundesweit anerkannten Hauptstadt-Boutiquen. Vor allem Ignor ist immer wieder in politisch brisanten Fällen aktiv, etwa für den Bundesrat im NPD-Verfahren. Bekannt ist die Kanzlei aber auch für die Vertretung von Mandanten aus dem Gesundheitssektor. Derzeit zählt die Kanzlei sieben Anwälte. Die Zahl steigt zum April auf neun, da zeitgleich mit Krug auch noch ein weiterer Associate beginnen wird.

Bei Knierim in Mainz verbleiben laut Website neben dem Namenspartner drei weitere Partner, zwei Associates und ein of Counsel. Die Kanzlei gehörte vor Jahren zu den ersten, die auf den Compliance-Zug aufsprangen. Bis heute ist ihr eine Beratungsgesellschaft verbunden, die auf Compliance- und Krisenmanagement ausgerichtet ist. Dennoch ist die Strafverteidigung immer Kerngeschäft geblieben. Zeitweise unterhielt die Einheit auch selbst ein Büro in Berlin, das heute Teil der Kanzlei Danckert Huber Bärlein ist. Deren Namenspartner Dr. Michael Bärlein und ein weiterer Partner wirkten wiederum früher in einer Kanzlei mit Ignor.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema