Strafrechtler

Rettenmaier und Adick gehen getrennte Wege

Fünf Jahre dauerte die Zusammenarbeit der beiden Strafrechtler Felix Rettenmaier und Dr. Markus Adick. Ihre gemeinsame Kanzlei Rettenmaier & Adick lösen sie nun auf, ab April gehen sie getrennte Wege.

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Felix Rettenmaier
Felix Rettenmaier

Rettenmaier führt weiterhin das Frankfurter Büro. Mit dabei sein werden die jetzigen Associates Dr. Carolin Weyand, Tillmann Gessert, Lisa Palm und Dr. Tony Rostalski. Adick führt gemeinsam mit der Associate Leonie Linke den heutigen Bonner Standort weiter, der nun unter Adick Linke firmiert. 

Rettenmaier hatte sich im August 2014 in Frankfurt selbstständig gemacht. Damals war er seit zwei Jahren Partner in der renommierten Strafrechtsboutique Feigen Graf und verfügte entsprechend über viel Prozesserfahrung – auch weil er zuvor bei den ebenso renommierten Strafverteidigern Dierlamm in Wiesbaden und Knierim in Mainz tätig war. Seinerzeit galt er als aufstrebender Individualverteidiger, der auch eine Reihe Unternehmen beriet, vor allem zu internen Untersuchungen und Compliance-Fragen, etwa bei MAN. Zuletzt war er in mehreren Verfahren als Strafverteidiger sichtbar, unter anderem an der Seite des Teldafax-Vorstandes Gernot Koch. Außerdem verteidigte er den Gründer der 2015 Pleite gegangenen Computerfirma Netsquare.

Markus Adick
Markus Adick

2015 schloss Rettenmaier sich mit Dr. Markus Adick zusammen und firmierte seitdem unter Rettenmaier & Adick. Adick eröffnete sein Büro in Bonn. Er konzentrierte sich aber deutlich mehr auf die Beratung im Steuerstrafrecht. Dieser Schwerpunkt hatte sich bereits während seiner Zeit bei Flick Gocke Schaumburg herauskristallisiert, wohin er 2007 von Clifford Chance aus gewechselt war. Vor allem im vergangenen Jahr sorgte Cum-Ex bei ihm – wie bei vielen anderen Steuerstrafrechtlern – für eine Art Sonderkonjunktur, doch hatte er sich schon davor unter Strafverteidigern einen sehr guten Ruf erarbeitet. Derzeit beschäftigen ihn eine Bandbreite anderer steuerstrafrechtlicher Mandate etwa zur Umsatzsteuerhinterziehung, in Zusammenhang mit Betriebsprüfungen sowie zu steuerstrafrechtlichen Risiken bei Management-Buy-out-Modellen.  

 

 

 

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