Stuttgart

Arbeitsrechtsboutique Naegele gewinnt Compliance-Chefin von Bosch

Autor/en
  • Catrin Behlau

Die Stuttgarter Arbeitsrechtsboutique Naegele verstärkt sich zum August mit einem prominenten Neuzugang. Vom Robert Bosch-Konzern kommt die derzeitige Leiterin der Compliance-Abteilung, Dr. Susanne Jochheim (48).

Teilen Sie unseren Beitrag
Susanne Jochheim
Susanne Jochheim

Jochheim ist bereits seit 1996 in verschiedenen Positionen bei Bosch tätig, unter anderem als Leiterin Recht, Steuern und Arbeitsmarkt in Berlin sowie als Leiterin der Personalabteilung. 2010 übernahm sie den Aufbau einer Compliance-Abteilung. Ursprünglich bestand Jochheims Team aus vier Mitarbeitern, zuletzt umfasste es elf Personen. Zusätzlich verantwortete sie die fachliche Führung der Compliance-Officer in den Ländern und Regionen (35 Mitarbeiter) sowie der Compliance-Kommunikatoren (rund 120 Mitarbeiter) in Ländern, Regionen und Geschäftsbereichen. Soweit bekannt gibt es bei Bosch derzeit noch keinen Nachfolger für ihre Position.

Bei Naegele steigt Jochheim zunächst als Counsel ein. Der Kontakt kam über Naegele-Partnerin Dr. Meike Kuckuk zustande, die ebenfalls eine Zeitlang bei Bosch gearbeitet hatte, bevor sie 2005 zu Naegele wechselte. Die Stuttgarter Arbeitsrechtsboutique baut damit den Bereich Compliance auf. Namenspartner Dr. Stefan Naegele ist ein auch überregional anerkannter Führungskräfteberater, während seine Partner sich vor allem in der kollektivrechtlichen Beratung einen Namen gemacht haben.

Zuletzt war die Kanzlei beispielsweise beim Einstieg von Paragon bei Weltbild tätig. Bundesweite Aufmerksamkeit erzielte auch die Vertretung von zwei IT-Spezialisten im Streit mit Daimler um den Status der Arbeitnehmerschaft. Mit dem Zugang wächst die Kanzlei auf acht Berufsträger, da zuletzt auch zwei Associates zur Kanzlei stießen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.

Lesen sie mehr zum Thema