„Vergütungsanreize fördern die Zufriedenheit von Salary-Partnern“
Dr. Christian Nunn ist Managing-Partner bei HFK Heiermann Franke Knipp und Partner in München.
Den Salary-Partnern müssen neben Verantwortung, Karrierechancen und transparenter Leistungsbeurteilung vor allem auch Vergütungsanreize geboten werden. Das fördert die Zufriedenheit, steigert die Qualität der Arbeit und führt zur Mandantenzufriedenheit. Die Salary-Partner, mit denen wir das Vergütungsmodell gemeinsam erarbeitet haben, haben sich allerdings mehrheitlich gegen eine Gewinnbeteiligung ausgesprochen. Sie bevorzugen eine Beteiligung am individuellen Umsatz.
Die Gewinnbeteiligung mag zwar im Interesse der Gesellschafter liegen, so das Argument, sei aber nicht wirklich gerecht: Denn leistungsstarke Salary-Partner würden in einem wirtschaftlich schlechteren Jahr unverschuldet keine oder nur eine geringe Tantieme erhalten. Aus unserer Sicht ist die Kombination aus festem Grundgehalt kombiniert mit der leistungsabhängigen Beteiligung und frei verhandelbaren Boni deshalb das beste Mittel für zufriedene Salary-Partner. Und die Zufriedenheit der Salary-Partner ist uns genauso wichtig wie die der Mandanten.
Man kann einwenden, dass mit unserer Umsatzbeteiligung, die nach oben hin offen ist, die Abgabe von Mandaten an einen Kollegen verhindert wird. Daher honorieren wir die Weitergabe von akquirierten Mandaten nochmal extra aus dem individuell eingespielten Umsatz, um die interne Vernetzung und Abgabe von Mandaten zu fördern.
„Alle Partner sind echte Gesellschafter unserer Sozietät“
Dr. Stefan Heutz ist als Seniorpartner auch Co-Leiter des HR-Ausschusses bei Kümmerlein in Essen.
Aus unserer Sicht profitiert die Kanzlei vor allem von Partnern, die sich voll mit ihr identifizieren. Daher haben wir uns gegen eine Salary-Partnerschaft‚ und für eine zweistufige Equity-Partnerschaft entschieden. Alle Partner sind echte Gesellschafter unserer Sozietät. Sie haben dasselbe Stimmrecht und sind mit einer individuellen Quote am Gewinn der gesamten Kanzlei beteiligt. Innerhalb der Equity- Partnerschaft kann man sich für die ‚Seniorpartnerschaft‘ qualifizieren. Die Beteiligungsquoten der Seniorpartner folgen einem Quotenplan (Lockstep), während die Quoten der übrigen Partner individuell vereinbart und regelmäßig von den Seniorpartnern überprüft werden.
Ganz besonders wichtig ist für uns, dass jeder neue Partner sich vom ersten Tag an in die Entwicklung der Kanzlei einbringen kann. Die allein vom Gewinn der gesamten Kanzlei abhängige Vergütung erlaubt es ihm, seine Arbeit an seinen individuellen Stärken und Interessen auszurichten. Auch den eigenen Business Case kann er so ohne wirtschaftlichen Druck und daher mit großer persönlicher Freiheit und in der Vernetzung mit allen anderen Berufsträgern entwickeln. Vor allem in puncto Teamwork und Cross-Selling ist dieser Ansatz aus unserer Sicht allen anderen überlegen. Denn das Ziel muss sein, dass der Partner einen Beitrag zum Erfolg der gesamten Kanzlei leistet und nicht nur seinen eigenen Umsatz im Sinn hat.
Der Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe 07/2023 des JUVE Rechtsmarkt.