Weg zur Transparenz

ICC-Schiedsgerichtshof legt Besetzungen offen

Der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer (ICC) hat sich zu mehr Transparenz entschlossen: Bei allen ICC-Schiedsverfahren, die seit Beginn dieses Jahres registriert wurden, wird nun offen gelegt, welche Schiedsrichter für sie benannt wurden.

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Alexis Mourre
Alexis Mourre

Zukünftig ist allgemein zugänglich, welcher Schiedsrichter, mit welcher Staatsangehörigkeit, auf welchem Wege ernannt wurde – zumindest bei ICC-Verfahren. Das internationale Institut in Paris gibt auch bekannt, ob das Verfahren noch anhängig oder bereits abgeschlossen ist. So wird sichtbar, wer schon mit mehreren Fällen betraut und möglicherweise ausgelastet ist.

Aktuell sind im Register erst sechs Verfahren genannt. Denn dort eingetragen wird ein Verfahren erst, wenn die Schiedsrichter unterschreiben, dass sie verfügbar sind und mögliche Interessenkonflikte gemäß der ergänzten ICC-Transparenzrichtlinien offengelegt haben. Allerdings ist in dem neuen Register nicht erkennbar, wer die Kläger und wer die Beklagten in den Verfahren sind – oft stehen auf beiden Seiten Unternehmen, die ihren Streit bewusst nicht in der Öffentlichkeit austragen möchten. Die Internationale Schiedsstelle der Weltbank in Washington (ICSID), mit der der ICC-Schiedsgerichtshof jüngst seine langjährige Kooperation formalisiert hat, nennt dagegen alle Streitparteien namentlich.

Da sich der ICC zudem zu bestimmten Auskünften verpflichtet hat, die allen Parteien auf Nachfrage erteilt werden könnten, dürften die ersten Transparenz-Maßnahmen für die traditionsreiche Einrichtung und ihre freiberuflich tätigen Schiedsrichter einschneidend sein. „Die Entscheidung, die Informationen zugänglich zu machen, wurde getroffen als direkte Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Transparenz  in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit“, sagte ICC-Präsident Alexis Mourre. Der Franzose, einst Mitbegründer der Sozietät Castaldi Mourre & Partners, war im vergangenen Sommer zum Präsident gewählt worden und fährt seitdem einen sanften Reformationskurs. Unter den siebzehn Vizepräsidenten befindet sich seitdem auch die anerkannte deutsche Arbitration-Expertin Dr. Inka Hanefeld.

Der ICC, die älteste Institution zur privatwirtschaftlichen Streitschlichtung, ist weiterhin eine wichtige Institution: Der durchschnittliche Wert der dort registrierten Neufälle stieg von 63 Millionen US-Dollar im Jahr 2014 auf 84 Millionen US-Dollar im letzten Jahr. Ende 2015 lagen dort Streitwerte in einem addierten Gesamtvolumen von rund 286 Milliarden US-Dollar.

Weiterhin zu wenige Schiedsrichterinnen

Im Zuge seiner Reformbemühungen möchte der ICC – wie andere Schiedsinstitutionen auch – die Anzahl der Frauen in der internationalen Streitschlichtung erhöhen. Erstmals legte er dieses Frühjahr eine Statistik vor, die das Ungleichgewicht bei der Besetzung der Schiedsgerichtspanels belegte: Nur in 10 Prozent der rund 800 Neufälle, die 2015 beim ICC registriert wurden, waren Frauen als Schiedsrichter benannt. Das soll sich langfristig ändern. Auch der Schiedsgerichtshof in Stockholm (SCC) legte Ende Juni seine Statistik vor: Dort waren schon fast 27 Prozent der Neubesetzungen weiblich, nicht zuletzt, weil der SCC selbst immer wieder Frauen bei Ernennungen ins Spiel brachte.

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