Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1) AGB für Werbemöglichkeiten in unseren Publikationen

  • JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien
  • JUVE Handbuch für Wirtschaftsjuristen in Österreich
  • JUVE Rechtsmarkt Magazine
  • JUVE Steuermarkt Magazine
  • JUVE Magazin für Wirtschaftsjuristen in Österreich
  • azur100 und azur Karrieremagazin
  • juve.de
  • juve-steuermarkt.de
  • azur-online.de
  • juve-patent.com

sowie zu folgenden Veranstaltungen:
JUVE Awards
Azur Awards
Signale
Legal Operations
Tax Operations
Pressefrühling
Pricing Legal Services
JUVE patent event dinner
JUVE patent insight event

I. Begriffe

“Anzeigenvertrag” = der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Kunden.

“Verlag” = JUVE Verlag für juristische Information GmbH.

„Sponsoringvertrag“ = der Vertrag über ein Marketingleistungspaket bei einer Veranstaltung des JUVE Verlages

„Veranstaltung“ = Veranstaltungen des JUVE Verlags, wie oben genannt

“Publikationen” = Publikationen des JUVE Verlages: JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien; Zeitschriften JUVE Rechtsmarkt und JUVE Steuermarkt, Semesterzeitschrift für Studenten und Referendare “azur” (einschließlich etwaiger Sonderausgaben); azur100 Toparbeitgeber; JUVE Magazin für Wirtschaftsjuristen in Österreich (einschließlich etwaiger Sonderausgaben);

JUVE Internet-Seiten www.juve.de, www.juve-steuermarkt.de, www.azur-online.de und juve-patent.com, sowie die wöchentlichen Newsletter JUVE-Newsline, JUVE Business Weekly, JUVE Tech Weekly, die monatlichen Newsletter JUVE Rankings Monthly und azur-Mail, der unregelmäßig versandte Newsletter Newsline-Exklusiv, der JUVE Steuermarkt Newsletter sowie der JUVE Patent-Newsletter.

II. Allgemeines

Die Buchung von Anzeigen in unseren Publikationen steht in keinem Zusammenhang mit der redaktionellen Darstellung des Auftraggebers oder mit der Aufnahme des Inserenten in redaktionelle Beiträge.

Die Vertragsparteien bewahren über den Inhalt des Anzeigenvertrags Stillschweigen. Sie treffen die erforderlichen Maßnahmen, dass sämtliche Mitarbeiter oder Dritte, die im Auftrag einer Vertragspartei im Rahmen dieser Vereinbarung tätig werden, ebenso zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort.

III. Anzeigenvertrag

1. Vertragsschluss

Der Anzeigenvertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Verlags beim Kunden zwischen dem Verlag und dem Kunden zustande. Inhalt des Vertrags kann die Platzierung einer Anzeige allein, aber auch die Herstellung, Bearbeitung und Platzierung einer Anzeige anhand überlassener Informationen des Kunden sein. Gegenstand des Anzeigenvertrages können Einzelanzeigen für eine Publikation sein oder auch Daueranzeigen für mehrere Ausgaben einer Publikation. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag entsprechend der Absprache im Einzelfall das druckfertige Anzeigenmuster (Text oder Datei) zu übersenden.

2. Ablehnung von Anzeigenaufträgen

Der Verlag ist nicht verpflichtet, Anzeigenaufträge anzunehmen. Dies gilt insbesondere, wenn die Anzeigen gegen Gesetze oder behördliche Vorgaben verstoßen oder die Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Die Ablehnung des Auftrags teilt der Verlag dem Kunden unverzüglich mit.

3. Datenübermittlung

Für alle gelieferten Daten gilt: Wenn kein farblich und inhaltlicher Digitalproof mitgeliefert wird, übernimmt der JUVE Verlag keine Haftung bei eventuell fehlerhafter Wiedergabe im Druck.

Entsprechen die übersandten Anzeigenmuster nicht den vom Verlag mitgeteilten technischen Vorgaben und Formaten, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Anzeigenschaltung. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag baldmöglichst Ersatz an.

Der JUVE Verlag akzeptiert keine Lieferung von nicht druckfertigen Unterlagen (z.B. Word- oder PowerPoint Dokumenten).

Der Kunde hat im Falle von Datenübertragung sicherzustellen, dass von den übersandten Daten keine Gefahren etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme ausgehen.

Soweit übersandte Daten des Kunden aufgrund von Viren oder sonstigen technischen Problemen Schäden beim Verlag verursachen, hat der Kunde diese zu ersetzen, sofern er die entstandenen Schäden zu vertreten hat.

4. Entwürfe/ Probeausdrucke

Entwürfe oder Probeausdrucke übersendet der Verlag dem Kunden nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch. Übersendet der Verlag dem Kunden Entwürfe oder Probeausdrucke, bedarf die Ausführung des Anzeigenauftrags der Freigabe durch den Kunden in Textform. Die Freigabe gilt als erteilt, wenn der Kunde nicht innerhalb der vom Verlag gesetzten Frist Änderungswünsche mitteilt. Der Verlag wird den Kunden auf die Folgen des Fristablaufs bei Übersendung der Entwürfe und Probeausdrucke zwecks Freigabe hinweisen. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen des Kunden, die der Kunde ihm innerhalb der Freigabefrist übermittelt.

5. Belegexemplare

Der Verlag liefert dem Kunden mit der Rechnung ein Belegexemplar mit der geschalteten Anzeige. Eine Pflicht zur Übersendung eines Belegexemplars besteht nicht im Falle von Minderlieferungen der Druckerei, wenn der Verlag diese nicht zu vertreten hat.

6. Rücktritt, Aufwendungsersatz

Der Kunde kann vom Anzeigenvertrag zurücktreten. Ist im Vertrag eine Frist für die Übersendung des Anzeigenentwurfs des Kunden an den Verlag bestimmt (Anzeigenschluss), so ist der Rücktritt vor Ablauf der Frist zu erklären.

Der Verlag kann bei Rücktritt des Kunden einen Geldbetrag als Aufwendungsersatz verlangen. Bei einem Rücktritt des Kunden vor Anzeigenschluss beträgt der Aufwendungsersatz für jeden Auftrag des Kunden 70% des Anzeigengrundpreises. Erklärt der Kunde seinen Rücktritt nach Anzeigenschluss, beträgt der Aufwendungsersatz 100 % der vertraglichen Vergütung.

Tritt der Kunde von einem Anzeigenvertrag über die Veröffentlichung einer Daueranzeige zurück (zwei oder mehr Anzeigen), kann der Verlag bei Rücktrittserklärung vor Anzeigenschluss für die jeweils nächste Ausgabe der Publikation einen Aufwendungsersatz in Höhe von 70 % des vertraglichen Anzeigengrundpreises berechnen. Für jede weitere beauftragte Anzeige kann der Verlag bis zu 50 % des vertraglichen Anzeigengrundpreises berechnen.

Bei verbindlich gebuchten Sonderwerbeformen inkl. Umschlagseiten akzeptiert der Verlag keinen Rücktritt.

In jedem Fall bleibt dem Kunden bei wirksamem Rücktritt von dem Anzeigenvertrag der Nachweis keiner oder nur geringerer Leistungen und Aufwendungen des Verlages unbenommen.

7. Aufbewahrung

Auf ausdrückliche Anforderung in Textform sendet der Verlag überlassene Unterlagen und Muster innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung an den Kunden zurück. Sechs Wochen nach Erscheinen der Publikation endet die Aufbewahrungspflicht des Verlages für überlassene Unterlagen und Muster.

8. Besonderheiten einzelner Anzeigenarten

8.1. Imageanzeigen (JUVE Rechtsmarkt | JUVE Steuermarkt | JUVE Magazin für Wirtschaftsjuristen)

Feste Platzierungswünsche werden mit einem Aufschlag von 10% berechnet.

8.2. Stellenanzeigen (JUVE Rechtsmarkt | JUVE Steuermarkt)

Stellenanzeigen werden zusätzlich kostenfrei mit einer Laufzeit von 8 Wochen auf dem zugehörigen Online-Stellenmarkt (für JUVE Rechtsmarkt: juve.de/stellenmarkt/ | für JUVE Steuermarkt: juve-steuermarkt.de/stellenmarkt/) veröffentlicht.

Der Veröffentlichungstermin ist frei wählbar, montags bis freitags (Feiertage ausgenommen)und muss bis zum Vortag des gewünschten Termins, 12:00 Uhr mitgeteilt werden.

8.3. Online-Anzeigen (Profile, Stellenanzeigen, Veranstaltungskalender, Sponsored Content) auf juve.de, juve-steuermarkt.de, azur-online.de und juve-patent.com

8.3.1. Allgemein

Der Verlag schaltet dem Kunden die Anzeigenprodukte in seinem persönlichen Kundenbackend frei. Die Inhalte werden vom Kunden selbst eingegeben. Wenn noch kein eigener Kundenzugang besteht, stellt der Verlag den Zugang umgehend zur Verfügung.

Die Nutzung der auf 12 Monate befristeten Anzeigenplätze obliegt dem Kunden. Der Belegungszeitraum kann nicht nachträglich verlängert werden; ein Verschieben von Anzeigen ist nicht möglich. Bei einer Nichtveröffentlichung von Anzeigen gewährt der JUVE Verlag keine (Teil-)Rückerstattung auf die nach der Buchung gestellte Rechnung.

8.3.2. Profile

Sollte das Profil nicht bis zu einem festgelegten Zeitpunkt vor Ablauf der Laufzeit gekündigt werden, verlängert es sich automatisch um den gleichen Zeitraum.

Als Frist gilt:

  • für Arbeitgeberprofile auf azur-online.de, Firm- und Expert-Profiles auf juve-patent.com 4 Wochen vor Ablauf der Laufzeit
  • für Kanzlei- und Anwaltsprofile auf juve.de, Firmen- und Beraterprofile auf juve-steuermarkt.de 8 Wochen vor Ablauf der Laufzeit

8.3.3. Stellenanzeigen

Der Verlag schaltet dem Kunden die Möglichkeit, gebuchte Anzeigen zu veröffentlichen, für die Dauer von 12 Monaten frei. Sobald die Anzeige veröffentlicht ist, ist sie für eine festgelegte Ablaufzeit online verfügbar.

Als Ablaufzeit gilt:

  • für juve.de, juve-steuermarkt.de, azur-online.de sowie Anwaltsstellen auf juve-patent.com: 4 Wochen
  • für Stellen von öffentlichen Institutionen: 8 Wochen
  • für Fachangestellten-Stellen auf juve-patent.com: 12 Wochen

Bei nur einmalig vorhandenen Produkten pro Veröffentlichungsdatum (Position der Woche) ist das Angebot nicht exklusiv. Sofern nicht bei Buchung bereits erfolgt, ist eine frühzeitige Festlegung auf die Erscheinungstermine ratsam. 

8.3.4. Sponsored Content und Inside Stories

Veröffentlichungen auf azur-online.de in der Rubrik „Inside Stories“ sind Eigentum des Anzeigenkunden. Bei Ausscheiden des Autors aus der Organisation obliegt es dieser, wie mit dem veröffentlichten Beitrag verfahren wird. Gleiches gilt für Sponsored Content auf juve.de, juve-steuermarkt.de und juve-patent.com.

8.3.5. Veranstaltungskalender

Nach Veröffentlichung eines Veranstaltungshinweises ist dieser bis zum Veranstaltungsdatum online verfügbar.

IV. Sponsoring

1. Vertragsschluss

Der Sponsoringvertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung des Verlags beim Kunden zwischen dem Verlag und dem Kunden zustande. Inhalt des Vertrags kann ein Medienpaket sein, bestehend aus Logo- oder Anzeigenplatzierungen in verschiedenen Publikationen und Logopräsenz bei der Veranstaltung sowie eine Präsenz auf der Veranstaltung.

Gegenstand des Sponsoringvertrages können einzelne Sponsorings für eine Veranstaltung sein oder auch mehrjährige Vereinbarungen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Verlag entsprechend der Absprache im Einzelfall druckfertige Anzeigenmuster (Text oder Datei), Logo-Dateien oder Marketingmaterial zu übersenden.

Entsprechen die übersandten Anzeigenmuster, Logo-Dateien oder das Marketingmaterial nicht den vom Verlag mitgeteilten technischen Vorgaben und Formaten, übernimmt der Verlag keine Gewähr für die ordnungsgemäße und zeitgerechte Verwendung. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen oder beschädigtes bzw. unpassendes Marketingmaterial fordert der Verlag baldmöglichst Ersatz an.

Der Kunde hat im Falle von Datenübertragung sicherzustellen, dass von den übersandten Daten keine Gefahren etwa durch Viren oder sonstige technische Probleme ausgehen.

Soweit übersandte Daten des Kunden aufgrund von Viren oder sonstigen technischen Problemen Schäden beim Verlag verursachen, hat der Kunde diese zu ersetzen, sofern er die entstandenen Schäden zu vertreten hat.

2. Belegexemplare

Im Rahmen der JUVE Awards erhalten Sponsoren ohne Abonnement des JUVE Rechtsmarkt jeweils Belegexemplare des Magazins mit ihrer Logopräsenz.

3. Rücktritt, Aufwendungsersatz

Der Kunde kann vom Sponsoringvertrag einer anstehenden Veranstaltung nicht zurücktreten. Eine mehrjährige Vereinbarung kann im Zeitraum von 4 Wochen nach einer Veranstaltung für die restliche Laufzeit gekündigt werden

Der Verlag kann bei Rücktritt des Kunden von einer mehrjährigen Vereinbarung einen konkret vereinbarten Rabatt zurückverlangen.

4. Aufbewahrung

Verwendetes Marketingmaterial des Kunden liegt bis zum Folgetag der Veranstaltung zur Abholung durch den Kunden am Veranstaltungsort bereit. Der Verlag bewahrt das Material nicht auf.

V. Gewährleistung, Haftung

1. Gewährleistung bei Anzeigen

Der Verlag ist bei mangelhaftem Abdruck einer von ihm beauftragten Anzeige (insbes. ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck) in dem Maße zur Nacherfüllung berechtigt, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde.

Der Verlag ist zum mehrmaligen Nacherfüllungsversuch berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

Ist der Verlag zur Nacherfüllung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Verlag zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde berechtigt, nach eigener Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung), Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln ist das Rücktrittsrecht des Kunden ausgeschlossen.

Auflagenrückgang der Publikationen berechtigt den Kunden nicht zur Minderung.

Im Übrigen gelten für den Anzeigenvertrag sowie für Kaufverträge über die Lieferung von Waren (insbesondere das JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien sowie Zeitschriften des Verlages) die gesetzlichen Gewährleistungsregeln.

2. Eigentumsvorbehalt bei Lieferung von Waren

Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verlages.

3. Haftung

Der Verlag haftet bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei grobem Verschulden (grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz) uneingeschränkt.

Bei Unmöglichkeit und Verzug sowie bei der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten (sog. Kardinalpflichten) haftet der Verlag auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden. Bei Kardinalpflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und auch vertrauen darf. Typische, vorhersehbare Schäden sind solche, die unter Anwendung eines objektiven Maßstabs dem Schutzzweck der jeweils verletzten vertraglichen Pflicht oder gesetzlichen Norm unterfallen. Im Übrigen haftet der Verlag bei leichter Fahrlässigkeit nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Organe und Erfüllungsgehilfen des Verlages.

Gegenüber Unternehmern i.S. § 14 BGB ist die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigen-Preises beschränkt.

Der Verlag haftet nicht für höhere Gewalt.

Für Folgeschäden, die dem Kunden infolge der Anzeige entstehen, haftet der Verlag nicht. Hiervon ausgenommen sind Folgeschäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Verlag und seiner Erfüllungsgehilfen.

4. Gewährleistung bei Sponsorings

Nichterreichen der angestrebten Teilnehmerzahl einer Veranstaltung oder vorzeitiger Abbruch berechtigt den Kunden nicht zur Minderung.
Bei Absage einer Veranstaltung aufgrund von Umständen, die durch den Verlag nicht beeinflussbar sind, sind die Vereinbarungen für eine Präsenzveranstaltung hinfällig.

3. Haftung bei Sponsorings

Für Folgeschäden, die dem Kunden infolge des Sponsorings entstehen, haftet der Verlag nicht. Hiervon ausgenommen sind Folgeschäden aufgrund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung durch den Verlag und seiner Erfüllungsgehilfen.

VI. Zahlungsmodalitäten

1. Rechnungstellung

Ist keine Vorauszahlung vereinbart, übersendet der Verlag die Rechnung für die Platzierung oder die Herstellung einer Anzeige sofort, möglichst jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Veröffentlichung der Anzeige.

Ist keine Vorauszahlung bei Buchung des Sponsorings vereinbart, übersendet der Verlag die Rechnung für das Sponsoring sofort, möglichst jedoch innerhalb von 14 Tagen nach dem Ende der Veranstaltung.

2. Vorauszahlungen

Bei Buchung einer Anzeige im JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien oder der Semesterzeitschrift azur und azur100 sind 50% des vertraglichen Anzeigengrundpreises als Vorauszahlung fällig, die der Kunde 14 Tage nach Zugang der Anzahlungsrechnung ohne Abzug zu zahlen hat.

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigen- oder Sponsoringvertrages die Erfüllung seiner Leistungspflicht ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung der vom Kunden zu zahlenden Vergütung und/oder von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Ist eine Vorauszahlung vereinbart, sind bei Buchung eines Sponsorings des JUVE Verlags 50% des vertraglichen Sponsoring-Grundpreises fällig, die der Kunde 14 Tage nach Auftragsbestätigung des Verlages ohne Abzug zu zahlen hat.

3. Fälligkeiten

Vorauszahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zu leisten, es sei denn, Verlag und Kunde haben eine andere Zahlungsfrist vereinbart.

Im Übrigen sind Rechnungen für Anzeigenschaltungen und Sponsorings innerhalb von 14 Tagen nach vertragsgemäßer Veröffentlichung der Anzeige bzw. Ende der Veranstaltung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Auf Rechnungen für den Verkauf von Waren ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug Zahlung zu leisten.

Alle anfallenden Überweisungskosten gehen zu Lasten des Kunden und können nicht in Abzug gebracht werden.

4. Verzugszinsen, pauschalierter Schadensersatz

Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder stundet der Verlag eine Forderung, ist die Forderung in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes zu verzinsen. Die Kosten, die dem Verlag aufgrund des vom Kunden verschuldeten Rückrufs von Lastschriften entstehen, hat der Kunde bis zu einem Betrag von 10,00 Euro zu erstatten. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass dem Verlag kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

2. AGB für digitale Produkte

1. Geltungsbereich

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, in der jeweiligen aktuellen Fassung, gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der JUVE Verlag für juristische Information GmbH (im Folgenden: JUVE) und dem Kunden digitaler Produkte (auch Besteller genannt).

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Rechtsanwalts- und Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien und deren berufsständische Partnerschaftsgesellschaften, an Unternehmen und Agenturen/ Serviceprovidern in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß
§ 310 BGB. Unternehmer im Sinne von § 14 BGB sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Der Abschluss eines JUVE Plus-Abonnements mit einem Verbraucher ist daher ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss

Vertragspartner des Kunden ist: JUVE Verlag für juristische Informationen GmbH, Adresse, vertreten durch die Geschäftsführer: Geertje de Sousa, Jörn Poppelbaum
Registergericht: Amtsgericht Köln, Gerichtsstand: Köln
Registernummer: HRB 29593
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: Ust.-Nr. DE191332749, Steuer-Nr. 214 5809 0371

Mit seiner Bestellung gibt der Kunde unter Bezug auf diese AGB ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Dies gilt unabhängig von Art und Form des Bestellvorgangs (Internet, E-Mail, Telefax, Telefon, Brief, Bestellformular etc.). Bei Bestellungen des Kunden im elektronischen Geschäftsverkehr (Internet, E-Mail) erhält der Kunde auf elektronischem Wege eine Bestätigung, in welcher die Einzelheiten der Bestellung unter Angabe des/der Preise/s zusammengefasst sind.

Der Vertrag kommt erst duch ausdrückliche Annahme des Angebots durch JUVE zustande. Als Annahme des Angebots gilt die Zugangsbestätigung, wenn darin nichts Gegenteiliges erklärt wird. Als Annahme gilt auch die Zusendung des Freischaltcodes auf elektronischem Weg zur Anmeldung bei JUVE+.

3. Laufzeit/Kündigung

Bei Abonnements ist gegebenenfalls eine Testphase, deren Dauer sich nach dem individuell abgeschlossenen Angebot richtet, vereinbart. Während dieser Testphase kann das Abonnement in Textform oder schriftlich gekündigt werden. Sofern das Abonnement nicht fristgemäß gekündigt wird, geht es automatisch im Anschluss an die Testphase in ein 12-Monats-Abonnement über. Die Mindestlaufzeit eines Abonnements beträgt ein Jahr. Das Abonnement ist jederzeit kündbar bis 4 Wochen vor Ablauf des Bezugsjahres. Die Kündigung muss schriftlich oder in Textform erfolgen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 4 Wochen zum Ende des Bezugsjahres gekündigt wird.

4. Leistungsübergabepunkt und Systemvoraussetzungen für internetbasierte Dienstleistungen und Zugang


Leistungsübergabepunkt für internetbasierte Dienstleistungen/Lieferungen ist der Router-Ausgang des von JUVE genutzten Rechenzentrums zum Internet. Für die Anbindung an das Internet, das Bereitstellen oder das Aufrechterhalten der Netzverbindung zum Rechenzentrum sowie das Beschaffen und Bereitstellen von Netzzugangskomponenten für das Internet auf Kundenseite muss der Kunde selbst Sorge tragen. Insbesondere für die Nutzung der Datenbank, in aller Regel aber auch für die Inanspruchnahme der anderen internetbasierten Dienstleistungen/ Lieferungen ist technische Voraussetzung auf Seiten des Kunden ein Internetzugang per ISDN oder höherwertig.

Für die Systemumgebung beim Kunden ist JUVE nicht verantwortlich. Anforderungen an die Hardware- und Softwareumgebung, die auf Kundenseite erfüllt sein müssen, ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Der Kunde trägt selbst dafür Sorge, dass er über die zur Nutzung der jeweiligen Datenbank oder Dienstleistung erforderlichen Systemvoraussetzungen verfügt. JUVE behält sich vor, die Systemumgebung, in welcher die Daten abgerufen werden, und die sonstigen Systemvoraussetzungen jederzeit zu ändern und an neue technische Entwicklungen anzupassen. Dies kann dazu führen, dass sich auch die technischen Anforderungen an den Kundenzugang ändern. Der Kunde ist für die Anpassung seines Zugangsrechners an die geänderten Systemvoraussetzungen selbst verantwortlich. Über bevorstehende Änderungen wird JUVE solchen Kunden, die einen Vertrag über dauerhafte oder wiederkehrende Leistungen abgeschlossen haben, innerhalb angemessener Frist im Voraus informieren. JUVE wird die Änderungen im Rahmen dessen halten, was für die Kunden unter Berücksichtigung der Interessen von JUVE zumutbar ist.

JUVE bemüht sich darum, die digitalen Produkte vor dem Einschleusen von Viren, Trojanern und Schadsoftware jeder Art zu schützen. Dennoch kann JUVE nicht ausschließen, dass insbesondere beim Herunterladen von Dokumenten oder Dokumententeilen diese mit Viren o. Ä. infiziert sind, welche zu Fehlern, Datenverlusten oder sonstigen Schäden in der Systemumgebung des Kunden führen können. Der Kunde trägt das Risiko einer solchen Virenübertragung. Er wird seine Systemumgebung durch eine aktuelle Antivirensoftware schützen. JUVE haftet nicht für Schäden, die durch eine solche Übertragung von Viren beim Kunden entstehen.

JUVE ist berechtigt, den Zugang zu den digitalen Angeboten zu beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten, die Interoperabilität der Dienste oder der Datenschutz dies erfordern.

5. Zahlungsbedingungen/Eigentumsvorbehalt

JUVE akzeptiert nur die im Rahmen des Bestellvorgangs dem Kunden jeweils angezeigten Zahlungsarten. Für den Fall der Rückgabe oder Nichteinlösung einer Lastschrift ermächtigt der Besteller seine Bank hiermit unwiderruflich, uns seinen Namen und die aktuelle Anschrift mitzuteilen. Der Abonnementpreis sowie etwaige Nebenausgaben werden mit Lieferung der Ware und der Rechnung fällig. Der Abonnementpreis ist auf ein von JUVE zu bestimmendes Konto zu überweisen. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, so ist JUVE berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Verzugszinsen i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz zu fordern. Bis zur vollständigen Begleichung aller gegen den Besteller bestehenden Ansprüche verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von JUVE.

6. Preise und Preiserhöhungen

Die Lieferung/Dienstleistung erfolgt zu dem jeweils gültigen Bruttoendpreis (Nettopreis zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer). Die in der Rechnung angegebenen Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzuhalten, sofern ihm nicht aus demselben Vertragsverhältnis ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Die Aufrechnung ist nur zulässig, soweit die Forderung, mit der aufgerechnet wird, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Kosten für unberechtigte Rücklastschriften sind vom Kunden zu tragen.

Preiserhöhungen: Ausdrücklich vorbehalten bleibt die Möglichkeit, die jeweiligen Preise für das Abonnement in angemessener Weise anzupassen. Dieses Preisanpassungsrecht gilt insbesondere auch bei nachweisbar eingetretenen Erhöhungen von Personalkosten oder sonstigen Kostensteigerungen. JUVE wird den Kunden diese Preisanpassungen und den Zeitpunkt des Wirksamwerdens in Textform mitteilen. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 % kann der Kunde innerhalb einer Frist von 2 Wochen widersprechen. Widerspricht der Kunde einer Änderung gemäß den jeweiligen Mitteilungspflichten, wird die Anpassung nicht wirksam und das Abonnement zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. In diesem Fall behält sich JUVE das Recht vor, das Abonnement außerordentlich mit einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

7. Rechteeinräumung und Nutzung

Der Kunde hat das Recht, die Anwendung im vertragsgemäßen Umfang (Anzahl der erworbenen Lizenzen pro Nutzer, Dauer des Nutzungsrechts) zu nutzen. Die Anwendung darf pro Lizenz nur durch eine Person genutzt werden (named user).

Der Kunde verpflichtet sich bei der Bestellung zur wahrheitsgemäßen Angabe aller Daten inklusive einer korrekten Angabe zu Branche, und Berufsträgeranzahl. Ändert sich während der Vertragslaufzeit die Branche, die Anzahl der Berufsträger und über- oder unterschreitet der Kunde dadurch die für die Preisbildung relevanten Größenordnungen, ist der Kunde verpflichtet, JUVE eine entsprechende Mitteilung zum Zwecke der Vertragsanpassung zu machen.

Im Falle eines Vertrages über eine bestimmte Anzahl von Lizenzen ist der Kunde berechtigt, die Software durch eine der Anzahl der erworbenen Lizenzen entsprechende Anzahl von Personen zu nutzen (named user). Die Dauer des Nutzungsrechts bestimmt sich nach dem jeweiligen Angebot.

Der Kunde ist berechtigt, die Anwendung für eigene Zwecke zu nutzen.

Die unentgeltliche oder entgeltliche Nutzung der die Anwendung im Auftrag Dritter und die Weitergabe hieraus resultierender Recherche- bzw. Berechnungsergebnissen an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, die Ergebnisse werden dem Dritten – ausschließlich einer natürlichen Person – zur ausschließlichen persönlichen Verwendung übergeben.

Der Kunde ist nicht befugt, alle Inhalte oder die Anwendung, mitgelieferte Bilder, die zur Anwendung gehörige Dokumentation durch Fotokopieren oder Mikroverfilmen, elektronische Sicherung oder durch jedwede andere Verfahren zu vervielfältigen, die Anwendung zu vertreiben, zu vermieten, Dritten Unterlizenzen hieran einzuräumen oder diese in anderer Weise Dritten zur Verfügung zu stellen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zugangskennungen und/oder Passwörter für das Produkt oder für die Zugänge zu den Anwendungen, die mit dem Produkt im Zusammenhang stehen, an Dritte weiterzugeben. Der Kunde ist nicht befugt, die zugrunde liegende Software und/oder die zugehörige Dokumentation und die Anwendungen ganz oder teilweise zu ändern, zu modifizieren, anzupassen oder zu dekompilieren, soweit es jeweils über die Grenzen der §§ 69d Abs. 3, 69e UrhG hinausgeht.

Die auf allen Websites des JUVE Verlags dargestellten und verfügbaren Inhalte sowie die angebotenen Produkte sind urheberrechtlich geschützt.

Der Kunde ist verpflichtet, die bestehenden Urheberrechte zu beachten und die Inhalte und Produkte nur im jeweils vertraglich gestatteten Umfang zu nutzen. Insbesondere das Recht zu Vervielfältigungen für das Text und Data Mining gemäß § 44b UrhG bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Für Presseartikel, Schlagzeilen oder Informationssammlungen zu Personen oder Filmen ist die Verwendung wie Nachdruck, Vervielfältigung, elektronische Verarbeitung und Übersetzung sowie Abänderung, Verbreitung, dauerhafte Speicherung oder Nutzung zum Aufbau von Datenbanken, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, untersagt.

Alle Rechte zur Nutzung für veröffentlichte, vom Anbieter selbst oder von Dritten erstellte Objekte bleiben grundsätzlich allein beim Anbieter bzw. beim Dritten. Eine Vervielfältigung oder Verwendung von Texten, Grafikdateien und Bildern in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.

Die Nutzungsbeschränkungen gelten nicht, wenn dem Kunden vertraglich weitergehende Rechte zur Nutzung der Inhalte der Anwendungen oder der Presseartikel eingeräumt wurden.

8. Syndication

Der Kunde kann auf Basis eines Vertrages mit JUVE Rechte erwerben, Presseartikel auf einer vorher angegebenen Website bzw. in einer vorher angegebenen geschlossenen Benutzergruppe (Intranet, Newsletter, Pressespiegel, App, Soziale Netzwerke) wiederzugeben sowie weiteren Nutzern dieser Website bzw. der geschlossenen Benutzergruppe zum Abruf bereitzustellen bzw. per E-Mail an eine vorher vereinbarte Anzahl von weiteren Nutzern zu verteilen bzw. einmalig in einem vorher benannten Printmedium bzw. Printprodukt nachzudrucken bzw. in einer Ausstellung für einen vorher festgelegten Zeitraum zu nutzen bzw. in einem benannten Filmbeitrag einzublenden, sofern der Verlag seine Zustimmung vertraglich erteilt hat.

Weitere Informationen zu den Möglichkeiten und Preisen finden Sie auf unserer Seite Nachdrucke und Lizenzen.

Die Zustimmung kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

9. Haftung

Der Besteller hat einen auftretenden Mangel JUVE unverzüglich schriftlich oder in Textform mitzuteilen. Der Besteller muss den Mangel belegen, damit JUVE in angemessener Zeit entweder für Ersatz oder Beseitigung des Mangels sorgen kann. Gelingt JUVE dies nicht, hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht auf Rückgängigmachung des Abonnements oder Herabsetzung des Abonnementpreises. Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht oder beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften haftet JUVE höchstens bis zum typischerweise vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. JUVE haftet nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Insbesondere haftet JUVE nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Soweit die Haftung von JUVE beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Schaden vorsätzlich, grob fahrlässig oder durch eine schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten verursacht worden ist oder ein Personenschaden vorliegt.

Ist der Kunde Unternehmer, gilt Folgendes:
Die Haftung von JUVE auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist wie folgt eingeschränkt:
JUVE haftet nicht
– im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen,
– im Falle grober Fahrlässigkeit seiner nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Soweit JUVE gemäß vorstehender Regelung dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die bei Berücksichtigung der fraglichen Sorgfaltspflicht typisch sind und für JUVE vorhersehbar waren.

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ist die Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ausgeschlossen. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht von JUVE auf einen Betrag von 3.000,- € je Schadensfall beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen von JUVE. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung von JUVE wegen vorsätzlichen Verhaltens sowie für garantierte Beschaffenheitsmerkmale und wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

11. Entgegenstehende Bedingungen, Änderungen dieser Geschäftsbedingungen

Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn JUVE ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.

JUVE behält sich nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse, Änderungen der technischen Verhältnisse oder Ereignissen vergleichbarer praktischer Bedeutung zu ändern, sofern diese Änderung unter Berücksichtigung der gegenseitigen Interessen für den Kunden zumutbar ist; dies ist insbesondere der Fall, wenn die Änderung für den Kunden ohne wesentliche rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile ist, z. B. bei Veränderungen im Registrierungsprozess oder Änderungen von Kontaktinformationen. Im Übrigen wird JUVE den Kunden, mit dem fortlaufende oder wiederkehrende Leistungen vereinbart wurden, vor einer Änderung dieser Geschäftsbedingungen mit angemessenem Vorlauf, mindestens jedoch einen Monat vor dem beabsichtigten Inkrafttreten informieren. Die Information erfolgt an die vom Kunden benannte E-Mail-Adresse. Sollte der Kunde mit einer von JUVE beabsichtigten Änderung nicht einverstanden sein, hat er das Recht, der Änderung innerhalb eines Monats nach Mitteilung zu widersprechen. Wenn der Kunde fristgerecht widerspricht, ist JUVE berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats schriftlich zu kündigen.

3. Datenschutz

Die JUVE Verlag GmbH verarbeitet personenbezogene Daten unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften. Nähere Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten sind in der Datenschutzerklärung der JUVE Verlag GmbH abrufbar unter https://www.juve.de/datenschutzerklaerung/

4. Sonstiges

1. Erfüllungsort / Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Köln. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag Köln.

2. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen nichtig sein oder werden, gelten die übrigen Bestimmungen fort.

3. Vertragsübertragung

JUVE ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen Rechte und Pflichten aus mit ihr geschlossenen Vertragsverhältnissen ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Anzeige der Vertragsübertragung zu kündigen.

4. Anwendbares Recht

Auf diese AGB findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Verweist dieses Recht auf ausländische Rechtsordnungen, so sind solche Verweisungen unwirksam. Die Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

5. Widerrufsbelehrung

Ist der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB und richtet sich der mit dem Verlag geschlossene Vertrag auf die Lieferung des JUVE Handbuchs Wirtschaftskanzleien oder wurde der Vertrag über die Lieferung von Zeitschriften des Verlages telefonisch geschlossen, kann der Verbraucher seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder, wenn ihm die bestellte Sache vor Fristablauf überlassen wird, durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der bestellten Sache beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verlages gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Informationen. Der Widerruf ist zu richten an:

JUVE Verlag für juristische Information GmbH
Sachsenring 6, 50677 Köln
Fax 0049 / (0)221 / 91 38 80-18
E-Mail: info@juve.de

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde dem Verlag die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss der Kunde dem Verlag insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im Ladengeschäft möglich wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verlages zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Kunden kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung der Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verlag mit deren Empfang.