Transformationsberatung

ESG-Beratung – ein Geschäft vor allem für Großkanzleien?

Aus der wirtschaftlichen Transformation, für die das Kürzel ESG steht, ergibt sich für Kanzleien ein riesiges Beratungsgebiet. Welche Aufstellung man dafür braucht, darüber gibt es unterschiedliche Ansichten.

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„Wir sind prädestiniert für Transformationsberatung“

Markus Appel ist Partner bei Linklaters und als Regulierungsfachmann mitverantwortlich für die ESG-Beratungsstrategie seiner Kanzlei.

ESG ist kein isoliertes Rechtsgebiet, sondern ein globales, wirtschaftlich übergreifendes und gesamtgesellschaftliches Thema. Großkanzleien sind geradezu prädestiniert, mit ihrer fachlichen Breite und globalen Reichweite aus einer Hand zu den vielschichtigen Fragestellungen zu beraten. Wer sich heute etwa mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung auseinandersetzt, muss nicht nur die verschiedenen Berichtsstandards kennen und auf globale Konzernstrukturen anwenden. Zugleich müssen auch andere ESG-Aspekte abgedeckt werden wie zum Beispiel Lieferkettensorgfalt, Taxonomie, Aufsichtsrecht sowie governance-, kartell- und arbeitsrechtliche Aspekte. Dasselbe gilt für Haftungsrisiken durch Klimawandel, Biodiversitätsverlust oder Plastikverschmutzung und entsprechendes ‚Greenwashing‘.

Es liegt auf der Hand, dass derartige Fragen nicht an Landesgrenzen haltmachen und gerade internationale Unternehmen und Finanzdienstleister zur Risikominimierung entsprechende Beratungsstrukturen benötigen.

Daher unterstützen wir bei Linklaters unsere Mandanten fachbereichsübergreifend und international integriert. Unsere weltweite, regionale und länderorientierte ESG-Struktur umfasst mehr als 200 Berufsträger aus verschiedensten Praxisgruppen. Dies versetzt uns in die Lage, unsere Mandanten zu den komplexesten ESG-Themen zu beraten und sie bei den notwendigen Transformationsprozessen zu unterstützen.

Gute ESG-Beratung ist maßgeschneidert

Nicole Willms ist Compliance-Expertin und bringt als Partnerin in der Spezialkanzlei Pohlmann & Company ihre Erfahrung auch in ESG-Mandate ein.

Wir teilen das Verständnis der meisten Großkanzleien, dass ESG ein globales Querschnittsthema darstellt. Die Beratung bezieht sich dabei aber auf mehr als die Summe der Rechtsgebiete, die man unter ‚E‘, ‚S‘ und ‚G‘ subsumieren kann. Im Fokus steht vielmehr der rechtliche und organisatorische Gesamtrahmen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, ein effektives ESG-Management und -Reporting in ihrer Unternehmensorganisation und Konzernstruktur abzubilden.

Mit diesen und ähnlichen Fragen haben wir aufgrund unserer langjährigen multidisziplinären Compliance-Beratung umfassende Kompetenzen. Zu vielen inhaltlichen Themen sind wir überdies auch als Boutique bestens aufgestellt, andere spezifische Rechtsfragen, beispielsweise aus dem Arbeits- oder Kartellrecht, decken bei Bedarf andere Kanzleien ab.

Hier haben die Unternehmen oft auch schon langjährige Arbeitsbeziehungen mit spezialisierten Beratern, denn die Themen in den einzelnen Sparten sind ja vielfach nicht neu. Neu ist der rechtliche ESG-Rahmen, den es abzustecken gilt – und das selbstverständlich auch global. Denn die Implementierung von ESG-Strukturen ist bei internationalen Konzernen in den seltensten Fällen auf eine Jurisdiktion beschränkt.

Zentrale Probleme tauchen dann häufig in Ländern auf, in denen auch Großkanzleien kein eigenes Büro unterhalten, sondern auf externe Kooperationen angewiesen sind. Spätestens dort stößt dann der ,One-size-fits-all‘-Ansatz an seine Grenzen.

Dieser Beitrag stammt aus der aktuellen Ausgabe 11/2023 des JUVE Rechtsmarkt.

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