Selbst Standesrechtler tun sich schwer mit einer Antwort auf die Frage, wann verschiedene Mandanten in einer Sache nicht mehr einheitlich zu vertreten sind. So ist auch das Festhalten am Mandat bei Hengeler Mueller und Gleiss Lutz nicht völlig abwegig. Sie verweisen darauf, dass sie allein im Außenverhältnis bei der Abwehr von Ansprüchen tätig sind. Der Konflikt zwischen der Bank und Breuer sei davon nicht berührt.
Doch diese Argumentation greift zu kurz. Selbstverständlich kann es auch bei der reinen Verteidigung im Außenverhältnis auf der Beklagtenseite zu Konflikten kommen. Dieser Konflikt ist in dem Moment aufgebrochen, als die Deutsche Bank Vergleichsverhandlungen aufnahm und offen fragte, welchen Anteil Breuer zu tragen habe. Eine gleich ausgerichtete Vertretung Breuers neben der Deutschen Bank erscheint nach dieser Wendung schwierig.
Dennoch ist der Weg von Hengeler und Gleiss eher die Regel als die Ausnahme. Dabei mögen gute Beziehungen zum Mandanten einer Rolle spielen oder auch pekuniäre Interessen. Der Sonderweg von Sernetz ist dagegen mutig. Aus verschiedenen Gründen wird der Kanzlei dieser Schritt nicht leicht gefallen sein. Sernetz hat sich in den vergangenen Jahren als starke Marke für bank- und kapitalmarktrechtliche Streitigkeiten etabliert. Das Renommiermandat Deutsche Bank hat zu diesem Ruf beigetragen und ihn untermauert. Dass der Schlussstrich bei der Verteidigung gegen Kirch Irritationen bei der Deutschen Bank ausgelöst hat, ist offensichtlich. Auch in der gesamten Branche gibt es Stimmen, die von einem Vertrauensbruch sprechen. Gerade deshalb: Chapeau, Sernetz! (Volker Votsmeier)