Denn bei den lieben Kollegen sorgen die Fälle für heiße Diskussionen, weil sie pikante Details aus den Mandatsverhältnissen ans Licht zerren. Und so offenlegen, wie weit sich die Kanzleien im Spannungsverhältnis zwischen Möglichmachen und Bedenkentragen vorgewagt haben. Sowohl in Stuttgart als auch in Berlin wollten die Anwälte einen Deal vor allem schnell perfekt machen. In dem einen Fall vielleicht zu hastig, in dem anderen vielleicht zu listig, wie Beobachter meinen.
Jede Wirtschaftskanzlei sichert ihr Tun ab – mit Conflict Checks und internen Richtlinien. Aber die Grenze, wie weit sich die Anwälte beim Möglichmachen vorwagen, verläuft nicht überall gleich. Vor der Finanzkrise orientierte sich diese Linie noch mehr als heute an dem, was wirtschaftlich gewünscht war. Das zeigt der Fall BVG.
Viele Bank- und Finanzpraxen haben beim Spiel der großen Banken um komplexe Geschäfte kräftig mitgemischt. Im Fall BVG trafen die Investmentbanker und ihre Anwälte auf einen Deal-„Partner“, der nicht auf Augenhöhe war, der sowohl das CDO-Konstrukt als auch die Verhältnisse in diesem Spiel nicht verstand. Es war nicht Cliffords Aufgabe, das zu klären. Die BVG hätte leicht einen wirklich unabhängigen Berater engagieren können – hätte sie Clifford denn als abhängigen Berater wahrgenommen.
Interne Gesprächsmitschnitte legen aber nahe, dass sich die Kanzlei über das Missverhältnis, vielleicht sogar über das Missverständnis der BVG, im Klaren war. Clifford hätte eine Grenze ziehen und den Auftrag für das Gutachten ablehnen können.