Medizinkanzlei Ratajczak stellt sich neu auf

Autor/en
  • JUVE

Die bekannte Medizinrechtsboutique Ratajczak Preißler Wellmann Ohlmann & Partner hat sich getrennt. Zum 1. Januar 2004 geht das Büro in Fürth unter Führung von Reinhold Preißler und Horst Ohlmann eigene Wege. Die Standorte in Sindelfingen und Berlin werden unter dem Namen Ratajczak Wellmann & Partner weitergeführt. Zu diesem Sozietätsteil stößt im Gegenzug eine anerkannte Kölner Praxis neu hinzu, deren Name bei Redaktionsschluss noch geheim war.

Teilen Sie unseren Beitrag

Mit dem Wegbrechen des Büros in Fürth muss die erst 1999 erfolgte Fusion als gescheitert betrachtet werden. „Wir hätten langfristige Ziele diskutieren sollen“, erkennt Namenspartner Preißler (49) im Rückblick. Trotzdem habe ihnen die Zusammenarbeit viel gebracht. Die Kanzlei Preißler Ohlmann & Partner wird sich mit zehn Anwälten, davon sieben Partner, weiterhin auf Medizin- und Stiftungsrecht konzentrieren. Strategisch plant sie die Beratung von medizinischen Versorgungszentren bzw. ambulanzstationären Großkooperationen und Krankenhäusern zu verstärken. Die Bereiche Zahnarztrecht und Arzthaftung, die traditionell stärker in Sindelfingen bearbeitet wurden, sollen nicht ausgebaut werden.

„Wir in Fürth machen provinziell weiter. Das Büro in Sindelfingen macht international weiter“, fasst Preißler die unterschiedlichen Perspektiven der Büros zusammen. Tatsächlich liegt die Ausrichtung der Standorte in Fürth auf der einen und Sindelfingen und Berlin auf der anderen Seite weit auseinander. Personell möchte die Fürther Praxis schnelles Wachstum vermeiden und lieber auf Qualität setzten. „Die Kanzlei in Sindelfingen war schon immer auf Expansion angelegt“, stellt dagegen Dr. Thomas Ratajczak (49) fest. Die im Arzthaftungsrecht führende Sozietät Ratajczak strebt ein umfassendes Wachstum an, möglicherweise auch über deutsche Grenzen hinaus.

Zunächst sei aber ein weiterer Standort in München ist in Planung. Bereits Mitte 2002 eröffnete Ratajczak ihr Hauptstadtbüro mit dem als hervorragend bekannten Arztrechtler Christoph M. Stegers. Mit dem Berliner Büro konnte die Kanzlei ihre Verbandstätigkeit weiter ausbauen.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.