Im sicheren Hafen

Watson Farley eröffnet in Hamburg

Autor/en
  • JUVE

Die britische Schifffahrtskanzlei Watson Farley & Williams wird im Oktober ihr erstes deutsches Büro in Hamburg eröffnen. Sie gewann dafür die Schifffahrtsrecht-Expertin Maren Brandes (35), derzeit Partnerin der Sozietät Dr. Schackow & Partner an der Elbe.Die Anwältin, die in England und Wales als Barrister zugelassen ist, hat einen Schwerpunkt in der Schiffsfinanzierung. Neben Brandes ebenfalls Teil des Startteams ist Thomas Hollenhorst (36), der von der Berenberg Bank kommt.

Teilen Sie unseren Beitrag

Nach Ince & Co., die bereits 2001 ihr Hamburger Büro eröffnet hat, zieht es mit Watson Farley nun die zweite britische Spezialistin in diesem Bereich an die Elbe. Sie ist eine der wichtigsten Schifffahrtsfinanzierungskanzleien in London. Sie wird dort zu den Top-50-Kanzleien gezählt und beschäftigt derzeit 60 Partner und insgesamt 180 Anwälte in weltweit nun acht Büros.

Neben Hamburg sind dies London, Piräus, Paris, Rom, Bangkok, New York und Singapur.

„Watson Farley sucht schon seit einigen Jahren nach Einstiegsmöglichkeiten in Deutschland“, so der Londoner Managing Partner Michael Greville. „Seit langem ist Hamburg ein wichtiges Schiffsfinanzierungszentrum. Außerdem waren wir in den vergangenen zwei Jahren an immer mehr Projekten in Deutschland im Bereich erneuerbare Energien beteiligt.“

Die Entscheidung, in Hamburg zu eröffnen, sei folgerichtig angesichts der Entwicklung der Praxis in Deutschland, die in den vergangenen Jahren deutlich gewachsen sei. Die Kanzlei beriet hierzulande zum Beispiel etliche Banken bei Schiffsfinanzierungen. Das Büro wird sich hauptsächlich auf die Beratung von Banken, insbesondere im Bereich Schiffsfinanzierung, konzentrieren; in Erwägung gezogen wird aber auch, das Tätigkeitsspektrum um M&A-Beratung in der Energiebranche zu erweitern.

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und einen Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte unseren Bedingungen für Nachdrucke und Lizenzierung.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin.
www.pressemonitor.de