Getrennte Wege

Luther und Ernst & Young lösen Verbindung

Autor/en
  • JUVE

Luther und Ernst & Young (EY) haben ihre Assoziierung aufgelöst. Die Kanzlei stimmte am vergangenen Samstag auf einer Partnerversammlung einstimmig für diesen Schritt. Damit endet ein weiterer Zusammenschluss zwischen einer Anwaltskanzlei und einer der marktführenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Zuvor hatten sich bereits Beiten Burkhardt und KPMG sowie Heussen und PwC für getrennte Wege entschieden.

Teilen Sie unseren Beitrag

„Ausschlaggebend war die Verschärfung der Independence-Regeln in Frankreich“, sagte Dr. Stefan Kraus, Managing Partner von Luther. Diese neuen Regelungen erstrecken die Unvereinbarkeit von Wirtschaftsprüfung und Rechtsberatung nunmehr auch auf in Deutschland beratene Unternehmen, wenn deren Mutter- oder Tochtergesellschaft in Frankreich von dem gleichen Prüfungs- und Beratungsverbund geprüft werden.

Im Steuerrecht werden Luther und EY dennoch weiter zusammenarbeiten, was Luther den Aufbau einer eigenen Steuerrechtspraxis erspart und den Mandatsfluss von EY in die Kanzlei sicherstellt. Allerdings werden die Unternehmen strukturell entflochten. Das betrifft nach Angaben der Kanzlei vor allem den bisher gemeinsamen Marktauftritt sowie das „Shared Services“-Konzept, nach dem Luther dieselbe IT-Plattform wie EY nutzt und andere Dienstleistungen im Infrastrukturbereich von der WP-Gesellschaft zukauft. Die Struktur der Kanzlei bleibt nach Angaben Luthers jedoch von der Trennung unberührt, denn die Anteile an der Rechtsanwaltsgesellschaft würden stets ausschließlich von den dort tätigen Rechtsanwälten gehalten.

Bereits 2003 hatten zahlreiche Luther-Partner ihre Mandatsbasis bei von EY geprüften Unternehmen aufgrund des Sarbanes-Oxley-Act verloren, ohne Neugeschäft mit Nichtprüfungsmandanten aufbauen zu können. Die schlechte Auslastung in 2003 schadete den Erträgen der Kanzlei nach eigenen Angaben erheblich.

Seither hat sich die Geschäftsentwicklung zwar erholt, doch in der Zwischenzeit haben etliche Partner aufgrund der Einschränkungen die Kanzlei gewechselt. Besonders schmerzhaft war dabei der Verlust eines Großteils der Bank- und Finanzrechtspraxis: Fünf Partner und zehn Associates wechselten zu DLA Piper Rudnick Gray Cary. Inzwischen haben fast alle früheren Menold-Partner die Kanzlei verlassen, die 2002 durch die Fusion der multidisziplinär geprägten Kanzlei Anderson Luther und der unabhängigen Sozietät Menold & Aulinger in die Sozietät gekommen waren.

„Im gerade zu Ende gegangenen Geschäftsjahr 2005/2006 sind wir erneut erheblich gewachsen und haben unsere Profitabilität wiederum deutlich steigern können“, sagte Kraus. „Wir sind sehr zuversichtlich, dass sich diese positive Entwicklung auf Basis der anstehenden strukturellen Veränderung in den kommenden Jahren fortsetzen wird.“ (Sven Aretz, Tanja Podolski)

Artikel teilen

Gerne dürfen Sie unseren Artikel auf Ihrer Website und/oder auf Social Media zitieren und mit unserem Originaltext verlinken. Der Teaser auf Ihrer Seite darf die Überschrift und den ersten Absatz des Haupttextes enthalten. Weitere Rahmenbedingungen der Nutzung unserer Inhalte auf Ihrer Website entnehmen Sie bitte den AGB.

Für die Übernahme von Artikeln in Pressespiegel erhalten Sie die erforderlichen Nutzungsrechte über die PMG Presse-Monitor GmbH, Berlin. Telefon: 030/284930 oder www.presse-monitor.de.