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Kanzleiadresse statt persönliches Postfach soll bald möglich sein

Für viele Anwälte in Kanzleien und Rechtsabteilungen ist das persönliche Postfach in seiner derzeitigen Form ein großes Manko des elektronischen Anwaltspostfachs (beA). Das soll aber möglicherweise bald behoben werden: Statt eines personalisierten Postfachs für jeden Anwalt könnte es eines für die gesamte Kanzlei geben. Wie die Neue Juristische Wochenschrift (NJW) berichtet, plant Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) eine Umstellung noch in dieser Legislaturperiode.

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Vor dem Kanzleipostfach soll allerdings noch das anwaltliche Gesellschaftsrecht reformiert werden, so die NJW. Dabei soll zunächst ein Sozietätsregister für alle gesellschafts- und berufsrechtlich denkbaren Sozietätsformen geschaffen werden, das bei den regionalen Anwaltskammern angesiedelt wäre. Einen Vorschlag hat der Kölner Juraprofessor und Berufsrechtler Martin Henssler gemacht. Dadurch sollen dann die rechtlichen Grundlagen für ein Kanzleipostfach geschaffen werden. Das Problem betrifft vor allem größere Einheiten mit diffizilem Fristenmanagement: Bei Abwesenheiten des Anwalts oder Kanzleiwechseln müssen Stellvertreterregelungen getroffen werden.

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