Schönherr und CTK Law arbeiten schon seit 2007 zusammen. Zu ersten Kontakten kam es bereits kurz nach der Gründung von CTK Law durch Erhan Türkoglu und Levent Celepçi 2005. Intensiv ist die Zusammenarbeit insbesondere bei türkischen Unternehmen, die im Ausland investieren. Zum Beispiel berieten die Partnerkanzleien das Telekommunikationsunternehmen Turkcell bei einem Kaufgebot für den mazedonischen Mobilfunkanbieter Cosmofon oder die MET Group of Companies bei verschiedenen Energieprojekten außerhalb des Balkans.
„Wir haben in den letzten Jahren festgestellt, dass wir sehr gut zusammenpassen“, sagte Christoph Lindinger, Managing Partner von Schönherr. „Wir sind daher sehr froh, den Austausch mit den Kollegen zu intensivieren – zumal die wirtschaftliche Beziehung zu der Türkei immer weiter an Bedeutung gewinnt.“ Zwischen Istanbul und Wien kommt es nun auch zu einem intensiven Austausch von Anwälten. So wird Schönherr-Partner Markus Piuk künftig in Istanbul angesiedelt. Hauptsächlich in Wien arbeiten die Schönherr-Anwälte Alexander Popp, Karaman Nidal und Kazim Yilmaz an Mandaten mit Türkei-Bezug. Insgesamt gehören dem gemeinsamen Turkish Desk 24 Berufsträger an, vier davon sind Partner.
Die Kooperation soll auch das Wissensmanagement und den Austausch von Know-how beeinhalten – insbesondere um die Besonderheiten des lokalen Marktes besser abdecken zu können.
Ausländische Kanzleien können nicht ohne weiteres in der Türkei tätig werden. Laut türkischem Standesrecht ist ein türkischer Koopeerationspartner notwendig. Dort müssen Anwälte tätig sein, die die Zulassung in der Türkei haben.
Schönherr verfolgt bereits seit Mitte der 1990er-Jahre eine aktive Expansionsstrategie in die Länder Zentraleuropas. Damals wurde in Bukarest die erste Niederlassung eröffnet. Anfang 2008 hatte sich Schönherr mit der ungarischen Sozietät Szécsényi Ügyvédi Iroda
zusammengeschlossen und so ein Büro in Budapest eröffnet (mehr…).