Arbeitnehmerdatenschutz

Anwälte kritisieren Gesetzespläne

Das Bundeskabinett hat heute beschlossen, den Datenschutz für Arbeitnehmer in eigenen Vorschriften zu regeln. Für Anwälte und Verbände aller Seiten ist der Entwurf kein großer Wurf.

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Nach der vom Bundesinnen- und -justizministerium eingebrachten Gesetzesinitiative sollen zwölf neue Paragrafen in das Bundesdatenschutzgesetz aufgenommen werden. Unter anderem werden heimliche Filmaufnahmen verboten. Der frühere Arbeitgeber darf nur noch mit Einwilligung des Betroffenen befragt werden. Zudem will die Regierung die Recherche in sozialen Netzwerken und die Auswertung dienstlicher E-Mail-Accounts beschränken (mehr…). Damit reagiert der Bund auf die Datenskandale bei Lidl, der Telekom oder der Bahn.

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